Der Begriff „Bonität“ hat seinen Ursprung im lateinischen Wort „bona“, welches „Vermögen“ bedeutet bzw. „bonitas“, welches für Ruf und Ansehen von Personen oder Unternehmen im geschäftlichen Bereich steht.
Heute wird der Begriff Bonität genutzt, um die Zahlungsfähigkeit von Personen, Firmen oder auch Staaten zu bewerten. Die Bonität einer Person wird unter Beachtung ihrer aktuellen und der zukünftig zu erwartenden Einkommensverhältnisse berechnet. Im engeren Sinne stellt die Bonität eine Einkommensprognose dar.
Sie ist ein Maß für die Wahrscheinlichkeit, dass die beurteilte Person zukünftig zur Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen in der Lage ist.
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Kredit ohne Schufa – unverbindlich und kostenlos beantragenDie Bonität einer Person ist von Interesse für alle, die einen Vertrag mit ihr abschließen und dabei finanziell in Vorleistung gehen müssen. An der Zahlungsfähigkeit von Personen sind z. B. Banken und Sparkassen, Händler sowie Eigentümer von Immobilien interessiert.
Banken und Sparkassen haben nicht nur ein berechtigtes Interesse an der Bonität einer Person, sie sind zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden gesetzlich verpflichtet. Diese Verpflichtung ist im Paragraf 18 des Kreditwesengesetzes (KWG) festgelegt und besagt, dass sich Kreditinstitute kontinuierlich über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kunden informieren müssen.
Wenn neue Kunden ein Konto eröffnen oder einen Kredit beantragen wollen, ist eine umfangreiche Bonitätsprüfung erforderlich. Die Zahlungsunfähigkeit eines Kunden stellt für die Bank und ihre Kunden eine finanzielle Gefahr dar und muss weitestgehend vermieden werden. Seit 2016 sind Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken verpflichtet, jedem Verbraucher auch bei fehlender Bonität zumindest ein Basiskonto einzurichten. Dieses Basiskonto kann nicht überzogen werden.
Händler, die für den Erwerb einer Ware eine Ratenzahlung anbieten, informieren sich häufig vorher über die Bonität des Kunden. Onlinehändler, die Artikel auf Rechnung verkaufen, gehen ein Risiko ein und sichern sich vorsorglich durch eine Bonitätsprüfung ab.
Auch Mobilfunkanbieter überzeugen sich vor Vertragsabschluss von der Zahlungsfähigkeit der Kunden. Im Gegensatz zu Banken und Sparkassen sind Händler nicht zur Prüfung der Bonität ihrer Kunden verpflichtet.
Bei der Vermietung einer Wohnung oder der Pacht eines Grundstückes haben Eigentümer das Recht, die Zahlungsfähigkeit des Mieters zu prüfen. In den meisten Fällen wird eine SCHUFA-Auskunft eingeholt und Einkommensnachweise gefordert. Eine Verpflichtung zur Bonitätsprüfung bei Mietverträgen besteht nicht.
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Die richtige Ratenhöhe des Kredites beachten!Die rechtlichen Bedingungen für die Durchführung einer Bonitätsprüfung sind im Paragraf 29 des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt. Eine der folgenden Voraussetzungen muss mindestens erfüllt sein
Der nachvollziehbare Bedarf des Leistungsanbieters liegt vor, wenn mit dem abzuschließenden Vertrag das Risiko eines Zahlungsausfalls einhergeht. In diesem Fall darf der Leistungsanbieter auch ohne Einverständnis des Kunden eine Bonitätsprüfung durchführen lassen.
Wenn ein Kunde zum Beispiel eine Waschmaschine im Onlinehandel auf Rechnung bestellt, liegt ein verständliches Interesse des Händlers vor, sich gegen einen Zahlungsausfall durch eine Bonitätsprüfung abzusichern. Mobilfunkanbieter und Vermieter fordern das explizite Einverständnis potenzieller Kunden bzw. Mieter und haben somit das Recht zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit.
Nachdem ein Interessent eine Kreditanfrage bei einer Bank oder Sparkasse gestellt hat, gestaltet sich der Ablauf einer Bonitätsprüfung in folgenden Schritten:
Händler haben das Recht, bevor sie einem Kunden eine Ratenzahlung oder den Kauf auf Rechnung ermöglichen, die Bonität zu prüfen. Schließlich gehen sie ein finanzielles Risiko ein, wenn der Kunde die Ware nutzt und noch nicht bezahlt hat.
Kunden müssen in diesen Fällen personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer angeben und ihr Einverständnis zur Weitergabe dieser Daten an ein zur Bonitätsbewertung berechtigtes Unternehmen wie zum Beispiel billpay.de oder eine Wirtschaftsauskunftei wie die SCHUFA zu übermitteln.
Diese berechnen die Bonität aus einer Vielzahl statistischer Merkmale zum Zahlungsverhalten des Kunden. Erst nach einem positiven Ergebnis der Prüfung wird der Händler seine Ware übergeben.
Auskunfteien berücksichtigen alle vorhandenen Bonitätsmerkmale und ermitteln aus der Gesamtheit eine Punktzahl. Diese Punktzahl ergibt eine Ratingquote, welche die Bank bei ihrer Entscheidung zur Krediterteilung unterstützt. Das System der SCHUFA ermittelt Ratingstufen zwischen A und P, wobei die Stufen O und P die schlechtesten Werte darstellen.
Jedes Kreditinstitut nutzt andere Bewertungsmethoden, so dass es passieren kann, dass ein Interessent bei einer Bank eine Ablehnung erhält und bei einer anderen Bank als kreditwürdig eingeschätzt wird.
Privatpersonen haben die Möglichkeit, die bei Auskunfteien vorhandenen Daten zu kontrollieren und eine Selbstauskunft zu verlangen. Dieses Recht ist im Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes geregelt. Einmal im Jahr erfolgt die Auskunft kostenfrei.
Wer Fehler in den erhobenen Eintragungen bemerkt, kann einen Antrag auf Löschung stellen. Nach einer Prüfung durch die Auskunftei werden die Daten korrigiert.