Auch bei negativer Schufa haben Sie eine reale Chance auf ein Kredit und das ohne einen Bürgen.
Ein negativer Schufa-Vermerk oder eine schlechte Bonität - am Ende gibt es natürlich noch weitere Gründe, warum Ihnen die Hausbank den Kreditantrag ablehnen kann. Aus diesem Grund ist es ratsam, wenn Sie sich im Vorfeld Gedanken über eine mögliche Finanzierung machen und bereits zu Beginn alle Vorkehrungen treffen, damit die Bank Sie gar nicht erst ablehnen kann. Jedoch ist es ratsam, wenn Sie sich auch einen Plan B oder C überlegen, wenn die Bank - trotz getroffenen Vorkehrungen - dennoch nicht zustimmt.
Eine Möglichkeit stellt die Finanzierung von einer Privat dar. Hier spricht man von einem Privatkredit, der von einem Bekannten, Freund oder Fremden gewährt wird, wobei die Konditionen individuell vereinbart werden. So können sich die vermeintlichen Kreditnehmer über sehr günstige Konditionen freuen; mitunter entfällt sogar - bei kleineren Beträgen - der Zinssatz, sodass die aufgenommene Summe 1 zu 1 zurückbezahlt werden kann.
Eine weitere Möglichkeit, die vor allem von Banken empfohlen wird, ist der Kredit mit einem Bürgen. Dabei handelt es sich um eine Person, die am Ende für Sie \"bürgt\" und herangezogen wird, wenn Sie am Ende doch nicht den Kredit bedienen können.
Natürlich vergeben viele Kreditinstitute auch Finanzierungen, obwohl der Antragsteller keinen Bürgen hat. Wird kein Bürge genannt, müssen Sie andere Sicherheiten präsentieren, die in weiterer Folge überprüft und dahingehend analysiert werden, ob sie tatsächlich dafür sorgen, dass - im Falle eines Nichtbezahlens - die offene Schuld beglichen oder (zumindest teilweise) ersetzt werden kann.
Des Weiteren spielt natürlich auch die Kredithöhe eine wesentliche Rolle: Handelt es sich um einen Kredit ohne Schufa, wird am Ende wohl nur eine kleinere Summe gewährt. In der Regel handelt es sich um keine zweckgebundenen Finanzierungen, sodass der Kreditnehmer keine Vorgaben hat, für welchen Zweck das Geld verwendet wird.
Kredite, die mit einem Verwendungszweck versehen sind, so etwa der Auto- oder Immobilienkredit, dienen der bloßen Realisierung des Projekts; Sie dürfen sich zwar auf günstigere Konditionen freuen, können aber nicht frei über das zur Verfügung gestellte Geld verfügen.
Damit Sie einen Kredit bekommen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, Sicherheiten vorweisen können und über ein geregeltes Einkommen verfügen. Das Kreditinstitut muss am Ende überzeugt werden, dass der Kreditnehmer die Raten pünktlich bezahlen und es zu keinem tatsächlichen Ausfall kommen wird.
Natürlich können die Sicherheiten, die im Zuge einer Kreditantragstellung erforderlich sind, von Fall zu Fall unterschiedlich sein. In der Regel müssen Sie über eine gute Bonität und ein regelmäßiges Einkommen verfügen, ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht unbedingt ein Hindernis. Können beide Voraussetzungen erfüllt werden, können Sie auch von einem Bürgen Abstand nehmen; dieser wird - wenn ein geregeltes Einkommen vorliegt - nicht benötigt.
Natürlich gibt es immer wieder Situationen, die eine Finanzierung erforderlich machen und der Antragsteller über kein regelmäßiges Einkommen verfügt. Hier ist es ratsam, wenn Sie einen liquiden Bürgen finden können, sodass die Bank einen Kredit erteilen kann.
Ein Bürge garantiert, dass er - sofern Sie als Hauptkreditnehmer Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können - für die Raten aufkommen wird. Natürlich stellt dieses Szenario eine Gefahr für den Bürgen dar: Er haftet mit seinem Privatvermögen und muss daher jene Zahlungen leisten, die Sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr leisten können.
Natürlich kann der Bürge sich das Geld bei Ihnen holen, jedoch sind derartige Vorgehensweisen oftmals kompliziert und erst möglich, wenn Sie wieder über das geschuldete Geld verfügen.
Am Ende benötigt der Antragsteller eine gute Bonität und verschiedene Sicherheiten (geregeltes Einkommen, Lebensversicherungen und dergleichen), sodass er einen Kredit bekommt. Können Sie die wichtigsten Voraussetzungen nicht erfüllen, wird der Kreditantrag höchstwahrscheinlich abgelehnt. Eine weitere Möglichkeit stellt der Bürge dar, der für den Hauptkreditnehmer \"bürgt\".
Es wird für Sie vielleicht nicht so einfach sein, einen Bürgen zu finden, schließlich gehen Bürgen ein hohes Risiko ein. Üblich sind hingegen Bürgen aus der eigenen Familie oder dem direkten Umfeld - so können Ehepartner oder Lebensgefährten als Bürgen einspringen, da hier einerseits ein besonderes Vertrauensverhältnis gegeben ist, andererseits - durch die Tatsache, dass der Ehepartner als Bürge fungiert - attraktivere Konditionen erzielt werden, da eine bessere Bonität vorliegt.
Rechtlich gibt es verschiedene Varianten - so etwa die Globalbürgschaft, die selbstschuldnerische Bürgschaft, die Bürgschaft auf erstes Anfordern oder auch die Ausfallbürgschaft. Verbraucherschützer und Finanzexperten raten von Globalbürgschaften aber ab, da der Bürge nicht nur für die tatsächliche Kreditsumme haftet, sondern in weiterer Folge auch für alle weiteren zukünftigen Verpflichtungen des Kreditnehmers.
Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist weniger dramatisch. Hier liegt keine unlimitierte Haftung vor; am Ende übernimmt der Bürge die Rolle des Hauptkreditnehmers, wobei es natürlich zu dem Nebeneffekt kommt, dass - wenn der Kreditnehmer sagt, er sei zahlungsunfähig - bereits der Bürge kontaktiert wird. Somit muss die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit gar nicht erst - etwa durch ein Gericht - bewiesen werden.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Ausfallbürgschaft dar, die - so Verbraucherschützer und Experten - wohl die angenehmste Variante für den Bürgen darstellt. Der Bürge springt nur ein, wenn der Kreditgeber alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft hat. Erst dann, wenn es zur Zwangsvollstreckung gekommen ist, muss der Bürge für die noch offene Schuld aufkommen.
Die Bürgschaft auf erstes Anfordern ist, wie die Globalbürgschaft, wenig empfehlenswert. Hier reicht bereits ein Zahlungsverzug des Kreditnehmers, sodass der Bürge in weiterer Folge die komplette Schuldensumme begleichen muss. Auch hier wird nicht festgestellt, ob der Hauptkreditnehmer tatsächliche Zahlungsschwierigkeiten hat oder nicht.
Natürlich sollte sich der Bürge bewusst sein, dass er mit seiner Unterschrift nicht nur einen familiären oder freundschaftlichen Dienst erfüllt; er muss sich bewusst sein, dass er - wenn der Kreditnehmer nicht mehr seinen Zahlungen nachkommt - für die offene Schuld haftet und die Tilgung übernehmen muss. Die Bürgschaft erlischt erst dann, wenn der Kredit zur Gänze bedient wurde.
Natürlich gibt es noch weitreichende Konsequenzen, die jeder Bürge beachten muss. Auch dann, wenn der Bürge nie für den Kreditnehmer einspringen muss, wird die Bürgschaft in der Schufa vermerkt. Es handelt sich zwar um keinen negativen Eintrag, jedoch kann die Bürgschaft in Zukunft ein Problem darstellen, wenn Sie einen eigenen Kredit aufnehmen möchten.
Fakt ist: Auch dann, wenn die Bonität nicht sehr gut ist oder nur wenige Sicherheiten vorliegen, gibt es die Chance auf einen Kredit trotz Schufa. Wichtig ist, dass Sie im Vorfeld unterschiedliche Angebote einholen oder unseren kostenlosen Vermittlungs-Service nutzen