Wann lohnt sich eine Restschuldversicherung


Jeder Verbraucher, welcher ein Darlehen aufnehmen möchte, sollte sich auch über den möglichen Ernstfall Gedanken machen.

Konkret bedeutet dies, dass im Falle von Arbeitslosigkeit, die so genannte Restschuldversicherung eintritt und die monatlichen Raten übernimmt. Gleiches gilt beispielsweise auch, wenn der Kreditnehmer verstirbt, so dass die Angehörigen nicht zusätzlich mit den ausstehenden Kreditraten belastet werden.

Wichtig ist es jedoch zu wissen, dass die verschiedenen Angebote im Vorfeld gründlich geprüft werden sollten, damit der künftige Kreditnehmer auch von den tatsächlich besten Konditionen profitiert.


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Bei kleineren Darlehenssummen muss eine Restschuldversicherung nicht zwangsläufig sinnvoll sein, denn diese kann den Kredit nur unnötig verteuern. Anders sieht es hingegen bei Finanzierungen mit hohen Summen und langen Laufzeiten aus, denn wer kann schon wissen, wie sich die wirtschaftliche oder auch gesundheitliche Situation in den kommenden Jahren entwickelt?

Schützen Sie Ihre Angehörigen vor einem möglichen Kreditausfall und sichern Sie den Ernstfall mit einer Restkreditversicherung umfassend ab.


Restschuldversicherung kurz erklärt

Die Restschuldversicherung, häufig auch nur mit RSV abgekürzt, gehört zu den so genannten Risikoversicherungen. Sollten sich nach der Kreditaufnahme zu irgendeinem Zeitpunkt Probleme mit der monatlichen Kredittilgung ergeben, dann sichert die RSV sowohl den Kreditnehmer selbst als auch seine nahestehenden Angehörigen ab.

Gerade bei langen Darlehenslaufzeiten kann es durchaus vorkommen, dass der Darlehensnehmer plötzlich verstirbt, so dass er die Kreditraten selbst nicht mehr bedienen kann. In diesem Fall tritt die Versicherung ein und übernimmt die ausstehenden Raten bis zur endgültigen Tilgung der Darlehenssumme.

Bei verschiedenen Versicherungsformen besteht die gleiche Möglichkeit beispielsweise auch bei unverschuldetem Jobverlust oder im Falle einer krankheitsbedingten Zahlungsunfähigkeit. Mit speziellen Erweiterungen des Versicherungsvertrages ist es obendrein möglich, dass auch bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine umfassende Absicherung gewährleistet wird.

Einige Banken und Kreditinstitute nutzen den Abschluss einer Restschuldversicherung auch, um zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber zu garantieren, so dass sich eine Kreditvergabe unter Umständen leichtgängiger gestaltet.

Konkret bedeutet dies, dass einige Banken sogar darauf bestehen, dass der Darlehensnehmer eine entsprechende RSV abschließt. In diesem Punkt besteht seitens der Bank jedoch die Pflicht, dass die Versicherungskosten zum Effektivzins aufgeführt werden müssen.

Egal ob sich der Kreditnehmer für oder gegen eine Restschuldversicherung entscheidet, ein entsprechender Vergleich der Kreditangebote lohnt sich immer, damit anschließend ein Kredit mit den Konditionen geschlossen werden kann, welcher optimal auf den jeweilige Kreditnehmer zugeschnitten ist.


Welche Arten von Restschuldversicherungen gibt es?

Bei der RSV wird zwischen drei verschiedenen Möglichkeiten der Absicherung unterschieden, wobei es nicht nur Unterschiede in den Leistungen, sondern vor allem auch im jeweiligen Versicherungsbeitrag gibt.

Während bei einigen Policen ausschließlich der Todesfall des Versicherungsnehmers abgesichert ist, greifen andere Verträge beispielsweise auch bei Arbeitslosigkeit. Im Großen und Ganzen gibt es drei Leistungskategorien bei den Restschuldversicherungen.

Mindestabsicherung

Wer sich für eine Mindestleistung entscheidet, sichert in erster Linie seine nahestehenden Angehörigen ab, denn die Versicherung greift ausschließlich bei Tod des Versicherungsnehmers. Dies bedeutet, dass die Tilgung der offenen Kreditforderung vom Versicherer in vollem Umfang übernommen wird.

Kombi-Absicherung

Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Absicherung im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit, beispielsweise durch Unfall oder Krankheit. Handelt es sich bei der Arbeitsunfähigkeit um keine dauerhafte Situation, dann übernimmt der Versicherer für den entsprechenden Zeitraum die Kreditzahlungen, bis der Kreditnehmer wieder selbst in Lage ist, die Tilgung zu übernehmen.

Komplett-Absicherung

Diese Absicherung kann auch als Rund-um-Sorglos-Paket angesehen werden, denn hier profitieren Versicherungsnehmer von einer Absicherung im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit und sogar bei Arbeitslosigkeit. Diese Variante der Restschuldversicherung ist jedem Kreditnehmer zu empfehlen, welcher sich für eine lange Laufzeit entscheidet, beispielsweise bei der Baufinanzierung. Ähnlich wie bei der Kombi-Absicherung gilt auch bei dieser Variante, dass der Versicherer bei vorübergehender Arbeitsunfähig- und Arbeitslosigkeit, nur für den entsprechenden Zeitraum einspringt.


Konkrete Leistungen der RSV

Wer nun jedoch denkt, dass der Leistungskatalog für jeden Verbraucher und jeden Sachverhalt identisch ist, der irrt sich gewaltig. Aus diesem Grund wollen wir hierauf noch einmal genauer eingehen:

Tod des Versicherungsnehmers

In diesem Fall übernimmt die RSV die vereinbarte Kreditsumme oder übernimmt die ausstehenden Tilgungsraten. Eine Warte- oder Karenzzeit gibt es in diesem Fall nicht, aber eine so genannte Ausschlussklausel. Diese besagt, dass die Leistungspflicht des Versicherers entfällt, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der ersten zwei Jahre verstirbt oder sein Tod mit einer Vorerkrankung in Zusammenhang steht.

Arbeitslosigkeit

Verliert der Kreditnehmer seinen Job, dann springt die RSV für maximal 18 Monate ein, so dass es durchaus empfehlenswert ist, schnell wieder eine neue Beschäftigung zu finden. Außerdem gibt es eine Wartezeit (Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes) von 1 bis 6 Monate und eine Karenzzeit (Zeitraum zwischen Versicherungsfall und Leistungsbeginn) von drei Monaten. Die Leistung wird jedoch versagt, wenn der Versicherungsnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbeiführt, beispielsweise weil er selbst gekündigt hat.

Arbeitsunfähigkeit

Der Versicherer übernimmt alle restlichen Kreditraten, und zwar ohne Wartezeit, aber mit einer Karenzzeit von sechs Wochen. Auch hier gibt es eine Ausschlussklausel, welche bereits beim Todesfall beschrieben wurde.

Scheidung

Einige Restschuldversicherungen bieten sogar eine Absicherung bei Scheidung, wobei der Versicherer eine Einmalzahlung vornimmt, und zwar in der Höhe, welche vertraglich festgelegt wurde und auch erst nach rechtskräftiger Scheidung. Es gibt eine Wartezeit von drei Monaten, keine Karenzzeit, aber eine Ausschlussmöglichkeit, und zwar, wenn die Versicherung bereits im Trennungsjahr abgeschlossen wurde.

Info:

Interessierte sollten auch wissen, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung mit den gewünschten Leistungen häufig auch nur bis zu einem bestimmten Alter möglich sind.


Muss eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden?

Selbstverständlich kann kein Verbraucher zum Abschluss einer Restschuldversicherung gezwungen werden. Dennoch steht es den Banken und Kreditinstituten frei, ob sie ohne den Abschluss der RSV auch wirklich einen Kredit vergeben wollen. Aus diesem Grund nutzen viele Banken diese Möglichkeit auch aus und wer wirklich dringend Geld benötigt, wird mit ziemlicher Sicherheit auch die RSV in Kauf nehmen.

Wenn die Bank die Kreditvergabe an den Abschluss einer Restschuldversicherung knüpft, dann ist sie zeitgleich verpflichtet, die entstehenden Kosten für die RSV im Vertrag aufzuschlüsseln. In diesem Fall werden die Gesamtkosten als effektiver Jahreszins bezeichnet, in welchem auch die Kosten der Restschuldversicherung erkennbar auszuweisen sind.

Um der Restschuldversicherung den zwingenden Charakter zu nehmen, verfassen die Kreditinstitute gern Verträge, in welchen der Darlehensnehmer dafür unterschreibt, dass der Abschluss einer RSV auf freiwilliger Basis erfolgte. In diesem Fall entfällt für die Bank die Verpflichtung, dass die Versicherungskosten ausgewiesen werden müssen und somit auch nicht in den effektiven Jahreszins einfließen.

Es ist somit auch üblich, dass die Kosten der Versicherung in die monatlichen Tilgungsraten eingerechnet werden, was unter Umständen bedeutet, dass der Kreditnehmer die eigentliche Höhe des Versicherungssatzes nicht kennt. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, fordert vor Abschluss des Darlehensvertrages eine alternative Kostenkalkulation des Kredites, und zwar ohne Restschuldversicherung. Anschließend ist genau erkennbar, um welche Höhe die Restschuldversicherung den eigentlichen Kreditbetrag erhöht.

Wie bereits schon erwähnt, verlangen einige Kreditinstitute den Abschluss einer RSV aus Sicherheitsgründen. Kann also der Versicherungsnehmer andere Sicherheiten gewährleisten, dann kann auf den Abschluss einer Restschuldversicherung durchaus verzichtet werden. Kredite ohne RSV werden beispielsweise auch dann vergeben, wenn es sich bei der Kreditsumme nur um einen geringfügigen Betrag handelt und der Kreditnehmer über ein ansprechend hohes und geregeltes Einkommen verfügt.


Welche Vorteile bietet eine RSV?

Mit dem Abschluss einer Restschuldversicherung ergeben sich einige Vorteile, welche an dieser Stelle kurz dargestellt werden sollen.

So bietet sie dem Kreditnehmer zunächst einmal wichtigen Schutz vor Mahnverfahren, Privatinsolvenz oder einer Pfändung, wenn er seine Kreditraten nicht bedienen kann, beispielsweise durch unverschuldete Arbeitslosigkeit. Mit der Übernahme der monatlichen Raten im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, wird ein umfassender Schutz für die Angehörigen und Erben erreicht.

Der wichtigste Vorteil besteht darin, dass es sich bei der RSV um die einzige privatrechtliche Absicherung handelt, welche bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit überhaupt greift.

Statt einer RSV bieten viele Kreditinstitute auch eine Kreditvergabe an, wenn beim Kreditnehmer beispielsweise eine so genannte Risikolebensversicherung vorliegt. Diese ist jedoch an zahlreiche Annahme- und Gesundheitsprüfungen geknüpft, was wieder ein Vorteil der RSV bedeutet, denn diese erfordert derartige Prüfungen nicht.


Risiken einer Restschuldversicherung

Grundsätzlich besteht das Risiko nicht beim Abschluss einer Restschuldversicherung, sondern bei der Aufnahme eines Darlehens, denn niemand von uns kann in die Zukunft schauen und sicher sein, dass er die monatlichen Raten auch tatsächlich während der gesamten Laufzeit tilgen kann.

Im Grunde genommen gibt es nur ein Risiko bei der RSV, und zwar das Risiko der Doppelversicherung. Wenn der Kreditnehmer nämlich schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung besitzt, dann würde er sich mit Abschluss der RSV unnötig doppelt versichern und somit selbstverständlich auch eine doppelte finanzielle Belastung haben.

Weiterhin sollte der künftige Versicherungsnehmer, wenn er sich für den Abschluss einer RSV entscheidet, auf den Leistungskatalog des jeweiligen Versicherers achten und sich möglichst nicht für eine Mindestabsicherung entscheiden. In diesem Fall wäre das Risiko groß, dass ein spezieller Leistungsfall im Versicherungsvertrag nicht integriert ist.


Was gilt es bei einer RSV zu beachten?

Wer sich für den Abschluss einer Restschuldversicherung entscheidet, sollte zunächst darauf achten, wie der Versicherungsbeitrag im Vertrag festgeschrieben ist und auf welche Höhe sich die Versicherungssatz beläuft. Weiterhin müssen die Leistungen berücksichtigt werden, welche im entsprechenden Versicherungsfall erfüllt werden.

Hierbei ist es besonders wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die RSV tatsächlich einspringt. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Arbeitslosigkeit beispielsweise über einen bestimmten Zeitraum bestehen muss, bevor die Versicherung endgültig leistet.

Nicht selten ist auch die Dauer der Leistungen begrenzt, was konkret bedeutet, dass die Versicherung im Leistungsfall nur für einen begrenzten Zeitraum von beispielsweise 12 oder 18 Monaten die Kreditraten übernimmt. Auch eventuelle Warte- und Karenzzeiten sind zu berücksichtigen, welche aussagen, ab wann im Leistungsfall tatsächlich gezahlt wird.

Grundsätzlich sollte sich jeder Verbraucher einschlägig über die jeweilige Restschuldversicherung informieren und erst dann einen Kreditvertrag mit RSV unterschreiben, wenn alle Anforderungen optimal auf die persönliche und finanzielle Lebenssituation zugeschnitten sind.


Wie kann eine Restschuldversicherung gekündigt werden?

Prinzipiell kann jede Versicherung gekündigt werden und dies gilt auch für die Restschuldversicherung. Eine Kündigung ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn der Kreditnehmer eine vorzeitige Tilgung des Gesamtkredites vornehmen möchte oder eine Umschuldung plant.

Es gibt zwei Möglichkeiten einer Kündigung, und zwar über das Sonderkündigungsrecht und über eine separate ordentliche Kündigung.

Wenn eine Umschuldung vorgenommen werden soll, dann entfällt die RSV nicht automatisch, sondern muss gesondert gekündigt werden. Da der gesamte Kreditbetrag mit einem Mal getilgt wird, entfällt auch der Zweck für eine RSV, weswegen der Verbraucher von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen darf.

In diesem Fall sollte die Versicherung aufgefordert werden, dass sie anteilige Prämien wieder an den Kreditnehmer zurückerstattet, da in der Regel die Versicherungskosten mit einem Mal bei Abschluss des Kreditvertrages gezahlt werden müssen. In den meisten Verträgen ist das Sonderkündigungsrecht bereits festgeschrieben.

Verweigert die Versicherung jedoch die Akzeptanz der Kündigung, dann muss dies vom Versicherungsnehmer nicht hingenommen werden, da vertraglich ein Kündigungsrecht und somit ein Anspruch auf Beendigung des Versicherungsvertrages besteht.

Beinhaltet der Versicherungsvertrag ein ordentliches Kündigungsrecht, dann kann die Restschuldversicherung auch gekündigt werden, obwohl der Kreditvertrag noch besteht. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer allerdings die festgeschriebenen Kündigungsfristen beachten, welche sich in der Regel auf zwei Wochen zum Ende eines jeden Monats belaufen. Auch bei der ordentlichen Kündigung besteht ein Anrecht auf den nicht benötigten Risikobeitrag, welcher dann von der Versicherung zu erstatten ist.

Kreditnehmer sollten jedoch beachten, dass das Kreditinstitut nach der Kündigung der Restschuldversicherung, eine andere Sicherheit verlangen kann, so beispielsweise eine Bürgschaft oder die Beleihung einer vorhandenen Lebensversicherung.