Die Schufa ist nicht verpflichtet den Verbrauchern bei einer negativen Bonität eine umfassenden Auskunft über die Berechnung ihrer Bonität zu geben.
Am letzten Dienstag fiel die Entscheidung des Bundesgerichtshof. So mit ist die Schufa den Verbrauchern keine detaillierte Auskunft schuldig den ein Kredit Abgelehnt worden ist. Das Gericht in Karlsruhe hat sein Urteil gefällt und so eine Revisionsklage zurückgewiesen. Eine 54 Jahre alte Angestellte aus Hessen hat geklagt und verloren. Sie wollte genau wissen wie Ihr persönlicher Scorewert zustande kommt und warum Sie von der Schufa so schlecht beurteilt worden ist. Alles fing an mit einem Kredit. Die Frau aus Hessen hatte den Wunsch nach einem neuen Auto. Sie wollte das neue Fahrzeug von der Bank finanzieren lassen, doch die Schufa gab kein grünes Licht und der Kredit wurde abgelehnt. Beim ersten Mal war es nur eine Verwechslung beim Namen, doch die zweite Schufa-Auskunft brachte eine Überraschung. Zwar klappte es beim zweiten Versuch und der Kredit wurde genehmigt, doch die Frau wunderte sich über ihre persönliche schlechte Bonitätsnote. Nur 92,9 bei einer Kreditaufnahme und 81,1 Prozent gegenüber den Telekommunikationsunternehmen – so niedrig stufte die Schufa ihre Bonität ein, obwohl sie bei anderen Unternehmen einen guten Ruf genossen hat.
Die 54-Jährige Angestellte zog vor das Gericht, weil sie genau wissen wollte, wie und warum ihre Bonität so schlecht beurteilt worden ist. Der BGH musste nun entscheiden, ob und wenn ja, welche Daten die Schufa offenlegen muss. Vor der niedrigeren Instanz hat die Schufa den Rechtsstreit gewonnen. Der Bundesgerichtshof schloss sich der Entscheidung an und die Revision wurde abgelehnt. Die Schufa selbst argumentiert in diesem Fall, dass es sich hier um ein Geschäftsgeheimnis handelt und die Verfahrensweise bei der Berechnung des Basis-Score nicht offengelegt werden kann.
Diese Frage stellen sich viele Verbraucher, die einmal mit der Schufa konfrontiert wurden. Ob Sie bei einem der zahlreichen Versandhäuser auf Rechnung bestellen oder einen Kredit beantragen – Ihre Schufa-Auskunft wird abgefragt. Doch was kann die Bank oder der Händler über uns erfahren? Die Schufa sammelt Daten über mehr als 66 Millionen Deutsche. Damit ist die Schufa mit Abstand eine der größten Auskunfteien in Deutschland.
Die Schufa speichert Daten zur Person: Namen, Geburtstag, Geburtsort sowie Adresse. Viel wichtiger sind aber die Finanzmerkmale, etwa die Anzahl von Konten, Kredite, Mobilfunk- und Leasingverträge. Zu den Finanzmerkmalen gehören auch geplatzte Lastschriften, unbezahlte Rechnungen und Mahnungen. Laut Gesetzgeber darf nur gespeichert werden, wenn die Forderung rechtskräftig ist, und bei einer Verjährung muss der Eintrag gelöscht werden. Jeder Verbraucher hat einmal im Jahr die Möglichkeit, über eine kostenlose Selbstauskunft mehr über seine Schufa zu erfahren. Es ist ratsam, diese Option zu nutzen, um Fehler bei der Bewertung schnell korrigieren zu können.