Kosten zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung

Bereitstellungszinsen bei Baudarlehen

Wird ein vereinbartes Baudarlehen nicht sofort vollständig abgerufen, können nach der vertraglichen Freiphase Zinsen auf den noch bereitgehaltenen Betrag entstehen. Entscheidend sind Restbetrag, Monatssatz und tatsächlicher Zeitplan.

  • Beginn der Berechnung im Vertrag finden
  • Nicht abgerufenen Betrag monatlich verfolgen
  • Bauzeit und Auszahlungsplan gemeinsam vergleichen

Herausgegeben von der Redaktion Kredittrotzschufa24.de geprüft am

Zwei Beträge, zwei Zinsarten

Wofür werden Bereitstellungszinsen verlangt?

Bei Neubau, Bauträgerkauf oder größerer Modernisierung wird ein Darlehen häufig in Teilbeträgen ausgezahlt. Für den bereits ausgezahlten Betrag können Sollzinsen entstehen. Für den noch nicht abgerufenen, aber vertraglich bereitgehaltenen Betrag können nach Ende der vereinbarten Freiphase Bereitstellungszinsen anfallen.

bereits ausgezahltSollzins

richtet sich nach dem abgerufenen Darlehen und dem Vertrag

noch nicht abgerufenBereitstellungszins

erst nach der vertraglich bestimmten bereitstellungszinsfreien Zeit

Keine allgemeine Standardkondition: Zinssatz, Freiphase, Berechnungsbasis und Abrechnung unterscheiden sich. Maßgeblich sind persönliches Angebot, ESIS-Merkblatt und Darlehensvertrag.

Lokale Berechnung ohne Datenspeicherung

Bereitstellungszinsen für ein einfaches Szenario berechnen

Der Rechner unterstellt, dass der aktuell offene Betrag bis zum geplanten Vollabruf unverändert bleibt. Weitere Teilabrufe würden das Ergebnis verändern und müssen abschnittsweise gerechnet werden.

Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Das Ergebnis ist keine Vertragsauskunft und berücksichtigt keine weiteren Teilabrufe, Sollzinsen oder zusätzlichen Entgelte.

Vor der Unterschrift schriftlich klären

Sechs Vertragsangaben, die Sie benötigen

01

Beginn

Ab welchem Datum oder Vertragsmonat beginnt die Berechnung?

02

Monatssatz

Welcher Prozentsatz gilt und wie wird er angegeben?

03

Restbetrag

Auf welchen noch nicht abgerufenen Betrag wird er angewendet?

04

Teilabrufe

Wie verändern einzelne Auszahlungen die Berechnungsbasis?

05

Auszahlung

Welche Nachweise und Eigenmittel müssen vorher eingesetzt werden?

06

Änderungen

Was gilt bei Verzögerung, Verlängerung oder geringerem Kreditbedarf?

Kosten entstehen an der Schnittstelle von Vertrag und Bau

Wann wird die bereitstellungsfreie Zeit knapp?

Vertrag

Finanzierung steht bereit

Freiphase und Auszahlungsvoraussetzungen beginnen nach den vereinbarten Regeln.

Baufortschritt

Teilbeträge werden benötigt

Rechnungen, Nachweise und vertragliche Reihenfolge bestimmen den Abruf.

Verzögerung

Restbetrag bleibt länger offen

Nach Ende der Freiphase kann jeder weitere Monat zusätzliche Kosten verursachen.

Neubau

Genehmigung, Gewerke, Wetter oder Material können den Zahlungsplan verschieben.

Bauträger

Auszahlungen orientieren sich regelmäßig an vereinbarten Fälligkeiten und Baufortschritt.

Modernisierung

Rechnungen und Nachweise können später vorliegen als ursprünglich kalkuliert.

Kaufabwicklung

Auszahlungsvoraussetzungen können sich durch fehlende Unterlagen oder Eintragungen verzögern.

Der niedrigste Sollzins gewinnt nicht automatisch

Zwei Angebote mit dem eigenen Zeitplan vergleichen

Ein längerer zinsfreier Zeitraum kann bei einem verzögerten Abruf wertvoll sein. Dafür darf er nicht isoliert betrachtet werden: Sollzins, Tilgung, Restschuld, weitere Kosten und Flexibilität bleiben Teil des Gesamtvergleichs.

PrüfwertAngebot AAngebot B
Bereitstellungsfreie ZeitVertragswert eintragenVertragswert eintragen
Bereitstellungszins pro MonatVertragswert eintragenVertragswert eintragen
Kosten beim geplanten Abrufin Euro berechnenin Euro berechnen
Effektiver Jahreszins und Tilgungpersönliches Angebotpersönliches Angebot
Restschuld zum Ende der ZinsbindungTilgungsplanTilgungsplan
Teilabruf und ÄnderungBedingungen prüfenBedingungen prüfen

Planen statt nur reagieren

Wie lassen sich unnötige Bereitstellungszinsen begrenzen?

  1. 1

    Realistischen Bau- und Zahlungsplan vorlegen

    Freiphase und erwartete Teilabrufe müssen zum Vorhaben passen.

  2. 2

    Angebote in Euro simulieren

    Berechnen Sie Kosten mit Ihrem Zeitplan, nicht nur mit einem idealen Sofortabruf.

  3. 3

    Auszahlungsvoraussetzungen früh sammeln

    Fehlende Nachweise sollten den Abruf nicht erst kurz vor Fristende blockieren.

  4. 4

    Verzögerungen sofort mitteilen

    Fragen Sie früh nach Optionen; eine Verlängerung ist ohne Vereinbarung nicht garantiert.

  5. 5

    Kreditbedarf nicht künstlich erhöhen

    Ein dauerhaft nicht benötigter Darlehensteil kann andere vertragliche Folgen haben.

Kostenarten nicht vermischen

Bereitstellungszins, Sollzins und Teilabrufszuschlag

Bereitstellungszins

betrifft den vereinbarten, noch nicht abgerufenen Betrag nach der Freiphase.

Sollzins

betrifft grundsätzlich den bereits ausgezahlten Darlehensbetrag.

Teilauszahlungszuschlag

ist ein separates Entgelt, falls es für einzelne Auszahlungen vertraglich vorgesehen ist.

Nichtabnahme

betrifft einen Darlehensteil, der dauerhaft nicht abgerufen werden soll, und muss gesondert geklärt werden.

Nicht vorschnell vollständig abrufen: Ein früher Abruf kann Bereitstellungszinsen reduzieren, aber Sollzinsen vorziehen und setzt die vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen voraus.

Häufige Fragen

Bereitstellungszinsen praktisch eingeordnet

Die Antworten erklären die Systematik. Für Betrag und Beginn bleiben Ihr persönliches Angebot und der Darlehensvertrag maßgeblich.

Das sind vertraglich vereinbarte Zinsen auf den noch nicht abgerufenen Teil eines bereitgehaltenen Darlehens. Sie fallen erst ab dem im Vertrag bestimmten Zeitpunkt und nur nach den dort festgelegten Bedingungen an.

Entscheidend ist der Vertrag. Dort muss geprüft werden, wann die bereitstellungszinsfreie Zeit endet, auf welchen Restbetrag der Zins angewendet wird und in welchem Rhythmus abgerechnet wird.

In einem einfachen Szenario wird der noch nicht abgerufene Darlehensbetrag mit dem monatlichen Bereitstellungszinssatz und der Anzahl kostenpflichtiger Monate multipliziert. Bei mehreren Teilabrufen muss jeder Zeitraum mit seinem jeweiligen Restbetrag berechnet werden.

Nein. Sollzinsen betreffen grundsätzlich den bereits ausgezahlten Darlehensbetrag. Bereitstellungszinsen betreffen nach Ablauf der vereinbarten Freiphase den noch nicht abgerufenen Betrag. Welche weiteren Kosten hinzukommen, ergibt sich aus dem Vertrag.

Verlassen Sie sich für die Bauphase nicht allein auf den ausgewiesenen Effektivzins. Zeitpunkt und Höhe späterer Teilabrufe können bei Vertragsabschluss noch nicht feststehen. Lassen Sie deshalb die Bereitstellungszinsen für Ihren geplanten Auszahlungsverlauf zusätzlich in Euro ausweisen und prüfen Sie ESIS-Merkblatt und Vertrag.

Eine Verlängerung kann angefragt werden, ist aber ohne vertragliche Zusage kein Anspruch. Klären Sie frühzeitig, ob eine Änderung möglich ist und ob dafür andere Konditionen oder Kosten gelten.

Der Abruf ist regelmäßig an vertragliche Auszahlungsvoraussetzungen und Nachweise gebunden. Ein früher Abruf verursacht außerdem Sollzinsen auf den ausgezahlten Betrag. Vergleichen Sie daher nicht nur eine einzelne Zinsart und stimmen Sie den Abruf mit Kreditgeber und Bauplan ab.

Ein dauerhafter Nichtabruf ist nicht einfach mit Bereitstellungszinsen gleichzusetzen. Je nach Vertrag können andere Folgen entstehen. Lassen Sie sich die Optionen und mögliche Kosten schriftlich erläutern, bevor Sie auf einen Darlehensteil verzichten.

Stand und Nachvollziehbarkeit

Quellen und redaktionelle Prüfung

Geprüft am 3. August 2026. Vertragliche Konditionen unterscheiden sich; Beispiele und Rechner ersetzen keine persönliche Vertragsauskunft.

Historie der Aktualisierung

03.08.2026: Vollständiger Relaunch mit Szenario-Rechner, Angebotsvergleich, Vertragspunkten, FAQ und überprüften Quellen.

Nächster Schritt

Bauzeit in die Finanzierung einplanen

Ordnen Sie Darlehensbedarf, Auszahlungsvoraussetzungen und realistischen Zeitplan gemeinsam ein.

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