Die Schufa Selbstauskunft kurz erklärt

Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" – besser bekannt als Schufa – ist die größte Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Mit einer Schufa-Auskunft wollen Firmen die Zahlungsbereitschaft und Kreditwürdigkeit ihrer potenziellen Vertragspartner feststellen. Über jeden Verbraucher sammelt die Schufa daher entsprechende Daten. Aber die gespeicherten Daten sind nicht immer korrekt. Daher lassen sich viele Personen eine Selbstauskunft oder eine Datenübersicht geben, um in Erfahrung bringen zu können, welche Informationen zur eigenen Person gespeichert sind.


Falsche Daten können dann gegebenenfalls berichtigt werden. Die Selbstauskunft ist also zur Datenkontrolle für den Betroffenen selbst gedacht. Sie enthält Daten, die nicht für Dritte bestimmt sind. Dazu gehören auch frühere Wohnadressen, Bankkonten, Mobilfunkverträge, Leasingverträge, Kredite, Versandhandelsgeschäfte, sonstige Verträge. Ferner werden auch das Zahlungsverhalten und die Zahlungsbeträge registriert.

Jeder Bürger hat einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft. Gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes gibt es das Recht, die über die eigene Person gespeicherten Daten zu sehen. Einmal pro Jahr kann man davon Gebrauch machen, ohne Bearbeitungsgebühren zahlen zu müssen. Auch einen Einfluss auf den Scorewert hat diese Anfrage nicht. Wichtig ist: Wenn Sie die Seite www.meineschufa.de aufrufen, ist die kostenlose Variante unter dem Menüpunkt "Datenübersicht gemäß § 34 BDSG" aufgeführt.

Das kann dazu führen, dass versehentlich die kostenpflichtige Version ausgewählt wird. Hier ist also etwas Vorsicht geboten. Die Selbstauskunft ist nur für die eigenen Unterlagen gedacht und enthält Daten, die nicht für Dritte geeignet sind. Für eine Vorlage an einen Vertragspartner kommt dagegen die kostenpflichtige Bonitätsauskunft infrage. Diese enthält zwei Dokumente, darunter eines, das für Geschäftspartner bestimmt ist. Diese Variante kostet 18,50 € Gebühren. Das Dokument ist mit einem Wasserzeichen versehen und informiert den Geschäftspartner nur darüber, ob Zahlungsausfälle oder Kredite bestehen.

Aus dem oben Gesagten ergibt sich, dass sich beispielsweise für Vermieter oder für Banken die reine Selbstauskunft nicht eignet. Hierfür ist die Bonitätsauskunft vorgesehen. Interessant ist für Vermieter vor allem, ob Mietschulden bestehen. Das wird in der Regel jedoch nicht explizit in der Schufa eingetragen, wenn kein vollstreckbarer Gerichtstitel vorliegt oder wenn der Vermieter, bei dem Mietschulden bestehen, nicht Mitglied der Schufa ist. Wer eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung benötigt, muss sich an seinen Vermieter wenden.

Wer eine persönliche Schufa-Auskunft zugesendet haben möchte, muss ein Formular ausfüllen und dieses mit einer Kopie des Personalausweises an die Schufa senden. Die Formulare gibt es bei der Schufa vor Ort oder auch online zum Ausdrucken. Die Bonitätsauskunft kann auch direkt online bestellt werden. Wer sofort eine Bonitätsauskunft braucht, kann sie sich auch bei einigen Bankfilialen, beispielsweise bei der Norisbank oder bei Easycredit, ausdrucken lassen. Welche Filialen diesen Service anbieten, können Verbraucher auf der Homepage der jeweiligen Bank erfahren.

Es besteht die Möglichkeit, sich online bei der Schufa zu registrieren und jederzeit die eigenen Daten abzufragen. Das kostet einmalig 18,50 €. Für eine Bonitätsauskunft zahlt man dann weitere 7,50 €. Die Schufa sendet nach jeder Datenänderung eine Benachrichtigung. So fordern Sie eine Auskunft an: 1. Gehen Sie auf die Seite www.meineschufa.de und laden Sie sich das Auskunftsformblatt herunter. 2. Füllen Sie das Formular vollständig aus. 3. Senden Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an die Schufa Holding AG, Postfach 61 04 10, 10927 Berlin. Bis die Auskunft erteilt wird, kann es jedoch bis zu sechs Wochen dauern.