Was ist die Schufa eigentlich?

Die Schufa Holding AG ist eine Wirtschaftsauskunftei. Sie ist nicht, wie viele denken, ein staatliches Unternehmen, sondern ein Privatunternehmen in Form einer AG.

Die Aktieninhaber sind auch gleichzeitig ihre Kunden: Banken und Handelsunternehmen halten den Großteil der ausgegebenen Anteile an der Schufa.

Der Name Schufa stammt übrigens von der früheren Bezeichnung "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Ihre Hauptaufgabe ist das Sammeln und Bereitstellen von Informationen, sowohl über Privatpersonen als auch Unternehmen.

Hier geht es primär um Informationen, die für eine eventuelle Kreditvergabe relevant ist. Als "Kredit" zählen hier nicht nur Konsumentenkredite und der klassische Bankkredit, sondern auch Verträge (Mobilfunk, Miete) oder Ratenkredite.


Zahlen und Fakten zur Schufa:

  • Jährlich werden 128,9 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit an die Schufa gestellt.
  • Die Schufa hat Daten von 67,2 Millionen Personen und 5,3 Millionen Unternehmen gespeichert
  • Jährlich fragen 2 Millionen Verbraucher ihren eigenen Score zur Einsicht an.
  • Zu 90,7 Prozent der Verbraucher liegen ausschließlich positive Informationen vor.

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Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftei, d. h. sie sammelt Daten von Verbrauchern und Unternehmen. Aus diesen Daten generiert sie sogenannte "Scores" – Punktzahlen, die der Verbraucher erreicht. Dieser Score sagt aus, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand einer Zahlung nachkommt oder einen Vertrag erfüllt.

Wichtig ist dies für fast alle Unternehmen. Wer heute etwas auf Rechnung kaufen möchte, muss bei den meisten Unternehmen damit rechnen, dass der Schufa Score abgefragt wird. Dies geht innerhalb nur weniger Minuten.

Sieht das Unternehmen einen schlechten Score, wird es den Kauf auf Rechnung ablehnen und auf Vorkasse bestehen. Das gleiche gilt auch für Telekommunikationsunternehmen: Ein schlechter Schufa-Score verhindert, dass jemand einen Handyvertrag abschließen kann.

Sogar Vermieter gehen immer häufiger dazu über, den Schufa-Score abzufragen, um sicherzustellen, dass Mietzahlungen pünktlich eintreffen. Für Unternehmen bedeutet die Abfrage bei der Schufa also eine gewisse Sicherheit.

Die Schufa speichert zunächst alle Kontaktdaten einer Person. Dies inkludiert den Namen, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Wohnort und frühere Wohnanschriften. Damit zeichnet sich auch ein Bild über das Umzugsverhalten der Person ab.

Kredit- oder Vertragsverhalten:

Die Schufa speichert weiterhin alle bestehenden und teilweise alten Verträge im täglichen Geschäftsverhalten. Dazu gehören:

  • Girokonten, Geschäftskonten, Pfändungsschutzkonten
  • Kreditkarten
  • Kreditverträge, Ratenverträge
  • Handy-/Internet-/Telefonverträge
  • Kundenkonten bei Shops oder im Versandhandel

Daten über das Zahlungsverhalten

Dies ist das Herz der Schufa. Das Zahlungsverhalten eines Kunden wird detailliert aufgeführt und aus ihm wird der Schufa-Score ermittelt – dieser wiederum entscheidet, ob ein Verbraucher z. B. einen Kredit erhält oder einen Handyvertrag abschließen darf. Zu den Daten über das Zahlungsverhalten gehören:

  • Fällige Forderungen, die noch nicht bezahlt sind, aber gemahnt wurden.
  • Forderungen, die gerichtlich bestritten wurden und dann nicht erledigt oder erledigt wurden.
  • Nutzung von Konten oder Kreditkarten, nachdem diese gesperrt/limitiert wurden etc. (Missbrauch)
  • Angaben aus amtlichen Bekanntmachungen oder öffentlichen Verzeichnissen der Gerichte, z. B. Insolvenzanträge
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Anträge auf Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Eröffnung, Ablehnung oder Schließung eines Insolvenzverfahrens
  • Haftbefehle (z. B. zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung)

Daten zu Anfragen

Die Schufa speichert schlussendlich auch noch Daten darüber, wann und wo der Verbraucher womöglich einen Antrag auf einen Ratenkredit, Telekommunikationsvertrag oder die Eröffnung eines Kontos gestellt hat. Warum? Wer Anträge stellt, ist willig, Schulden zu machen. Auch die Anfragen über die eigene Bonität bei der Schufa werden gespeichert. Allerdings wird von Seiten der Schufa versichert, dass diese Anfrage keinerlei Auswirkungen auf den persönlichen Schufa-Score hat.

Übrigens: Die Schufa beschafft nur einen Teil der Daten selbst. Ein großer Teil stammt von anderen Unternehmen, die ihre Daten der Schufa weiterleiten. Dafür ist immer die Einwilligung des Kunden erforderlich.

Das Schufa-Scoring gibt Auskunft darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in der nächsten Zeit Zahlungen nicht leisten wird oder kann. Es wird hier davon ausgegangen, dass ein Mensch, der z. B. noch nie eine Rechnung zu spät gezahlt hat, seine zukünftigen Rechnungen auch pünktlich zahlen wird. Eine Person in Privatinsolvenz, mit mehreren offenen Forderungen wird eine nächste Rechnung mit einer höheren Wahrscheinlichkeit nicht bezahlen.

Diese beiden Beispiele sind plakativ und stimmen wahrscheinlich auch – im normalen Leben finden sich aber meist keine Extremfälle, sondern Menschen, die früher vielleicht einmal unverschuldet finanzielle Probleme hatten, danach aber alle Raten pünktlich zahlen. Der Score soll Banken, Unternehmen, Versandhändlern oder Telekommunikationsdienstleistern nun Auskunft darüber geben, wie finanziell vertrauenswürdig die Person ist.

Die Schufa führt übrigens nicht nur einen Score, sondern gleich mehrere pro Person, die nach Branchen gestaffelt sind.

Diese Scores sehen theoretisch ein mögliches Zahlungsverhalten voraus, abgeleitet aus dem vergangenen Zahlungsverhalten. Das Ganze funktioniert mit einer statistischen Formel, welche die Schufa aber nicht veröffentlicht. Es ist aber anzunehmen, dass die Schufa mehrere Informationen aus den gesammelten Daten summiert.

Ein Schufa-Scoring setzt sich also zusammen aus dem vergangenen Zahlungsverhalten, z. B. wie pünktlich er Raten gezahlt hat, ob die Miete immer pünktlich gezahlt wurde etc. und Daten zum Geschäftsleben allgemein: Wie viele Ratenkredite laufen zur Zeit? Ist die Person verschuldet? Das Scoring ist also das Ergebnis der gesammelten Daten einer Person, aus dem die Schufa nun versucht, zukünftiges Verhalten abzusehen.

Fast jedes Unternehmen fragt heute den Schufa Score von Kunden ab, die einen Laufzeitvertrag (Miete, Handy), Kreditverträge, Ratenverträge o. Ä. abschließen wollen. Auch Vermieter holen oft eine Schufa-Auskunft ein. Die Schufa selbst gibt keine "Empfehlungen" – sie stellt nur relevante Information zur Verfügung.

Jedes Unternehmen, ob Bank, Vermieter oder Versandhandel, hat seine eigenen Kriterien, wenn es um die Vergabe von Krediten oder Ratenverträge geht. Der Schufa-Score ist nur ein Kriterium von vielen. Im Alltag ist es allerdings häufig so, dass vor allem Banken nur auf den Schufa-Score schauen und den Rest relevanter Informationen, z. B. ein festes Einkommen, vernachlässigen.

Andere Unternehmen sind wiederum kulanter und können einen nicht ganz perfekten Schufa-Score übersehen. Wer z. B. immer seinen Handyvertrag pünktlich gezahlt hat, der Score aber nicht ganz optimal ist aufgrund einiger unbezahlter Versandhandelrechnungen in der Vergangenheit, könnte den neuen Handyvertrag trotzdem bewilligt bekommen.

Leider wird der Schufa-Score aber immer häufiger als "Qualitätsmerkmal" für einen Menschen gesehen. Vermieter fragen von allen Interessenten einer Mietwohnung den Score ab, und obwohl jemand einen solides Schufa-Scoring vorweisen kann, gibt es vielleicht jemanden, der einen 'besseren' Score hat – dieser erhält dann die Wohnung.

Wenn ein Unternehmen bei der Schufa eine Anfrage stellt, werden grundsätzlich nur die Informationen weitergegeben, die für die Anfrage relevant sind. So zumindest sagt es die Schufa. Ob ein laufender Ratenkredit 'relevant' ist für eine Anfrage von einem Telekommunikationsunternehmen, entscheidet sie allein – die Person, deren Daten weitergegeben wird, kann keinen Einspruch erheben, wenn sie einer Abfrage einmal zugestimmt hat.

Die Schufa unterscheidet bei anfragenden Unternehmen übrigens zwischen zwei Kategorien: A-Vertragspartner und B-Vertragspartner. Unter A-Vertragspartner fallen Banken und Sparkassen. Stellen sie eine Anfrage über eine Person, erhalten sie alle bankrelevanten Informationen, d. h. ob Girokonten vorliegen oder welche Kreditkarten vorhanden sind.

Sie erhalten außerdem Informationen darüber, ob Ratenkredite laufen, Kredite gekündigt wurden oder andere Negativinformationen wie Insolvenzen oder eidesstattliche Versicherungen. Darüber hinaus erfährt die Bank, falls Rechnungen oder Verträge von Telekommunikationsunternehmen, dem Versandhandel etc. nicht gezahlt oder angemahnt wurden. Die Bank erfährt allerdings nicht, bei welchen Unternehmen dies der Fall ist.

Auch Anfragen von anderen Unternehmen, die im Schufa-Score eines Verbrauchers gespeichert wurden, werden der Bank mitgeteilt. Wer also einen Antrag auf einen Kredit bei einer Bank stellt und abgelehnt wird, wird es schwer haben, bei der zweiten Bank erfolgreich zu sein: Die zweite Bank erfährt durch den Schufa-Score, dass schon einmal ein Kredit woanders angefragt wurde.

Bei B-Vertragspartnern handelt es sich um Handelsunternehmen oder Telekommunikationsanbieter. Sie erhalten bei einer Anfrage weniger als Banken: Ihnen wird lediglich mitgeteilt, dass Zahlungsausfälle oder Vertragsstörungen vorliegen. Sie erfahren nicht, in welchem Bereich und bei welchen Unternehmen man womöglich Kunde ist.

Alle Vertragspartner erfahren allerdings die persönlichen Daten wie Wohnort, Adresse oder Geburtsdatum. Dies dient zum Zweck der eindeutigen Identifizierung der Person, über welche die Anfrage gestellt wurde.

Für alle, die wissen möchten, welche Daten die Schufa genau über einen speichert, gibt es die Selbstauskunft. Einmal im Jahr kann man diese kostenlos bei der Schufa direkt beantragen. Doch Vorsicht: Die Schufa bietet verschiedene Auskunftsarten an, darunter Premium-Zugänge. Die kostenlose Selbstauskunft ist gesetzlich geregelt und muss von ihr angeboten werden. Sie versteckt sich unter dem Begriff "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz".

Die Schufa bietet außerdem eine Bonitätsauskunft an. Sie kostet einmalig 29,95 €. In der Regel ist diese nicht nötig, da alle, die womöglich eine Bonitätsauskunft verlangen, diese selbst bei der Schufa anfragen können – natürlich nur mit der Einverständniserklärung des Verbrauchers.

Obwohl die Schufa ein umfangreiches Onlineangebot anbietet, muss die gesetzlich vorgeschriebene, und für den Verbraucher kostenfreie Selbstauskunft umständlich mit einem Formular schriftlich beantragt werden.

Unter https://www.meineschufa.de/index.php?site=14_2 gelangt man in das Download-Center. Hier findet man unter "Bestellformular: Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz" das richtige Formular. Nach dem Ausfüllen muss zusätzlich noch eine gut lesbare Kopie des Personalausweises beigelegt werden.

Ein falscher oder nicht mehr gültiger Schufa-Eintrag kann für Verbraucher gravierende Folgen haben. Man erhält keinen Kredit, keinen Handyvertrag oder Ähnliches und das nur, weil die Schufa einen Datensatz nicht gelöscht hat.

Deshalb ist es so wichtig, die Selbstauskunft einmal im Jahr einzuholen und auf Fehler zu prüfen. Hat man etwas entdeckt, was von der Schufa korrigiert werden sollte, kann man die Wirtschaftsauskunftei kontaktieren, so hat man eine Möglichkeit, den fehlerhaften Schufa-Eintrag zu löschen:

Privatkunden
ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln

Leider wird weder ein E-Mail- noch ein Telefonsupport für solche Anliegen angeboten. Man muss daher sein Anliegen schriftlich formulieren. Am besten legt man zusätzliche Nachweise über den falschen Eintrag bei, z. B. Quittungen, Meldebescheinigungen o. Ä. Die Schufa kontaktiert dann meist die jeweiligen Geschäftspartner und versichert sich, dass die Daten angepasst werden müssen.

Bei diesem Prozess können schnell Wochen ins Land gehen. Wer schnell einen Kredit benötigt und dieser aufgrund des falschen Eintrags versagt wird, kann hier schon einmal ungeduldig werden. Es ist also anzuraten, falsche Einträge sofort zu reklamieren und nicht erst dann, wenn sie zu einem Hindernis werden.

Die Schufa speichert verschiedene Datensätze über Verbraucher und Unternehmen. So unterschiedlich wie die Daten sind auch die Speicherfristen. Als Laie kann man hier schon einmal die Übersicht verlieren. Wir empfehlen, einmal im Jahr die kostenlose Selbstauskunft einzuholen und jeden Eintrag zu überprüfen. Dabei müssen folgende Fristen beachtet werden:

Aufzählung der einzelnen Fristen:

  • Anfragen für Finanzprodukte, z. B. Anfragen über einen Kredit bei einer Bank oder einem Ratenkredit beim Onlineshop, werden nach 10 Tagen nicht mehr weitergegeben, allerdings für 12 Monate in der persönlichen Datei gespeichert.
  • Kredite, egal ob Ratenkredite, Darlehen etc., werden nach vollständiger Rückzahlung noch drei Jahre lang gespeichert. Auch Kreditkartenkonten werden drei Jahre nach Schließung des Kontos noch gespeichert.
  • Eidesstattliche Versicherungen werden ebenfalls drei Jahre lang gespeichert. Die Frist beginnt an dem Tag, an welchem die Schuld vollständig beglichen wurde. Man ist also nach Zahlung der Schuld noch drei Jahre lang mit einer eidesstattlichen Versicherung in der Schufa geführt. Dies gilt auch für Haftbefehle zur eidesstattlichen Versicherung. Hier ist allerdings darauf zu achten, dass das Gericht einen Nachweis ausstellen kann, der bezeugt, dass die Schuld vollständig beglichen ist. Reicht man diesen Nachweis bei der Schufa ein, kann der Eintrag auch früher gelöscht werden.
  • Wurde ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet und dann abgewiesen, ist dies ebenfalls noch drei Jahre in der Schufa-Datei zu finden.
  • Fällige Forderungen, d. h. unbezahlte Rechnungen, werden nach drei vollen Kalenderjahren gelöscht. Die Frist für die drei Jahre fängt allerdings erst am Ende des Kalenderjahres zu laufen. Konkret: Eine fällige, offene Rechnung wurde am 15.10.2010 in die Schufa-Datei eingetragen. Die Frist für die Löschung nach drei Jahren fängt am 31.12.2010 an zu laufen, endgültig gelöscht wird die Forderung dann am 01.01.2014. Sollte die Angelegenheit nicht bezahlt oder andersweitig geregelt werden, beträgt die Frist sogar vier Jahre. Hier orientiert sich die Schufa an der gesetzlichen Verjährungsfrist.
  • Persönliche Daten wie Adresse, Wohnort, frühere Wohnorte, Geburtsname etc. bleiben immer in der Schufa bestehen. Daten zu Kundenkonten, z. B. Girokonten oder Konten zu Handyverträgen, werden sofort nach Löschung des Kontos entfernt. Achtung: Besteht aber noch eine Forderung aus einem solchen Vertrag, wird diese ganz regulär als Forderung betrachtet und unterliegt damit der Speicherfrist von drei Jahren.
  • Es gibt zusätzlich eine Ausnahmeregelung für kleine Forderungen, die unter 2 000 € fallen: Wenn diese Forderung nach dem 01.07.2012 gemeldet wurde und innerhalb von sechs Wochen bezahlt wurde, kann sie sofort nach Erledigung gelöscht werden. Diese Forderung darf nicht tituliert, also nach Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids bezahlt worden sein. Um eine solche Forderung nach der Ausnahmeregelung zu löschen, sollte man die Schufa schriftlich kontaktieren und Beweismittel (Quittung, Kontoauszug) beilegen.

Es gibt im Netz einige Seiten, welche eine Schufa-Auskunft anbieten. Diese Seiten verfolgen allerdings alle ein Ziel: Geld verdienen. Hier werden in der Regel Gebühren erhoben, die man eigentlich nicht zahlen muss.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn man seine Selbstauskunft direkt bei der Schufa einholt – Fremdseiten tun nichts anderes und verlangen dafür auch noch Geld. Merke: Die Selbstauskunft bei der Schufa kann man einmal jährlich vollkommen kostenfrei anfordern.

Neben der Schufa gibt es in Deutschland noch vier weitere große Wirtschaftsauskunfteien: Deltavista, Bürgel, Infoscore und Creditreform Boniversum.

Deltavista

Deltavista ist eine Münchner Auskunftei, die laut eigenen Angaben Daten von 45 Millionen Menschen besitzt. Sie arbeitet unter anderem mit der Postbank zusammen. Sie sammelt diese Daten aus Kooperationen mit Unternehmen, aber auch Inkassoverfahren, Insolvenzverfahren und gerichtliche Schuldnerverzeichniseinträge werden geprüft und dann gespeichert.

Hier ist wichtig zu wissen: Die Kunden wissen meist gar nichts davon, dass sie so in den verschiedenen Dateien landen. Deltavista nutzt außerdem ganz klassisch Telefondateien, das Handelsregister oder Adressbücher.

Aktualisierung: Die Deltavista GmbH ist wie die Auskunftei Bürgel von der CRIF GmbH übernommen worden.

CRIF Bürgel GmbH
Dessauerstraße 9, 80992 München
info.de@crif.com

Infoscore

Infoscore ist in Baden-Baden ansässig und gehört zum großen Bertelsmann-Konzern. Sie arbeiten unter anderem mit Amazon, der Deutschen Bahn oder T-Mobile zusammen. Das Besondere an Infoscore ist, dass sie auch als Inkassounternehmen auftreten, d. h. sie kaufen Schulden an und versuchen, diese dann einzutreiben.

Dies ist auch einer der Wege, wie Infoscore an die Daten der Verbraucher kommt. Neben eigenen Inkassoverfahren erhalten sie außerdem Daten von Banken, Versandhändlern oder anderen Inkassounternehmen.

infoscore Forderungsmanagement GmbH
Gütersloher Str. 123, 33415 Verl
info@bfs-inkasso.de

Bürgel

Bürgel ist eine Wirtschaftsauskunftei aus Hamburg. Laut eigenen Angaben umfasst ihre Datei Einträge von über 39 Millionen deutschen Verbrauchern und Unternehmen. Das Unternehmen brüstet sich damit, Mitarbeiter zu beschäftigen, die persönlich Nachforschungen über Verbraucher einholen.

Wie auch andere Auskunfteien bezieht Bürgel ihre Daten aus öffentlichen Aushängen, Registern oder Gerichtsverzeichnissen. Sie arbeiten außerdem mit großen Konzernen wie der Allianz oder Otto zusammen.

Bürgel wertet außerdem Daten von mittelständischen bis großen Unternehmen aus: Wird ein Geschäftsbericht veröffentlicht, scannen Mitarbeiter diesen nach Forderungen und potenziellen Schuldnern.

CRIF Bürgel GmbH
Radlkoferstraße 2, 81373 München
info@buergel.de

Creditreform Boniversum

Creditreform Boniversum ist eine Auskunftei aus Neuss und arbeitet mit über 108 Millionen Datensätzen. Boniversum gehört zum Inkassounternehmen Creditreform – die Daten der Schuldner des Inkassounternehmens sind nur ein Weg, wie Boniversum an ihre Daten kommt. Auch sie bedient sich öffentlicher Verzeichnisse, Schuldnerlisten und Aushängen.

Alle diese Auskunfteien gehen auf die gleiche Art und Weise vor: Daten werden gesammelt und dann eventuell anfragenden Unternehmen bereitgestellt. Die hohe Anzahl an Daten mag vielen etwas übertrieben erscheinen, man muss aber bedenken, dass Daten für diese Auskunfteien bares Geld bedeuten.

Ein Unternehmen, welches die Bonität eines potenziellen Kunden überprüfen möchte, wendet sich instinktiv an die Auskunftei, welche die beste Aussicht bietet, dass die Auskunft auch stimmt. Umso mehr Daten vorhanden sind, desto sicherer ist die Prognose der Wirtschaftsauskunfteien.

Creditreform Boniversum GmbH
Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss
info@boniversum.de

Kredit ohne Schufa wirklich ohne Schufa?

Diese Frage stellen sich sehr viele Verbraucher, vor allem wenn wir bereits wissen, dass alle deutschen Kreditinstitute mit der Schufa zusammenarbeiten. Der wohl bekannteste Kredit ohne Schufa-Anbieter ist die Sigma Kreditbank aus Liechtenstein. Diese Bank hat keinen Sitz in Deutschland und ist somit nicht verpflichtet, eine Auskunft über den Antragsteller bei der Schufa zu erfragen. Die fehlende Schufa-Auskunft bedeutet nicht, dass die genannte Bank auf eine Bonitätsprüfung verzichtet.