Wie das Wort Kreditsicherheiten sagt und formuliert, ist der Kreditgeber bestrebt, seinen Kredit bestmöglich zu sichern. Ab dem Moment, in dem der Kredit an den Kreditnehmer ausgezahlt worden ist, besteht für das Kreditinstitut ein – meistens theoretisches – Risiko, dass der Kredit auch vertragsgemäß zurückgezahlt wird. Das sind die verliehene Kreditsumme selbst sowie die vereinbarten Kreditzinsen. Wenn die nicht oder nur teilweise bezahlt werden, dann schmälert das den Gewinn an dem Kreditgeschäft.
Zahlungsprobleme bei der Tilgungssumme hingegen führen zu einem Verlust, weil der Kreditgeber weniger Geld zurückgezahlt bekommt als er verliehen hat. Kredit heißt auf lateinisch credere, ins Deutsche übersetzt glauben oder anvertrauen. Das mag im privaten Bereich für einen Privatkredit ausreichen, nicht jedoch im Business für eine gewerbliche Kreditvergabe. Das Kreditinstitut muss für den vergebenen Kredit möglichst vielfältige und gleichwertige Sicherheiten haben, die dann genutzt werden können, wenn es zu Zahlungsproblemen bei der Kreditrückzahlung kommt.
Kreditsicherheiten sind der Gegenwert in Personal- und in Sachwerten zu dem vergebenen beziehungsweise erhaltenen Kredit. Beides muss im gegebenen Fall buchstäblich zu Geld gemacht werden können. Typische Personalsicherheiten, auch persönliche Sicherheiten genannt sind die Bürgschaft, die Garantie oder eine Patronatserklärung. Sie ist ein Sammelbegriff im Unternehmensrecht für alle schuldrechtlichen Erklärungen, mit denen ein Unternehmen als „Patron“ für seine Tochtergesellschaft als Kreditnehmer die Kreditverpflichtungen übernimmt. Der eine übernimmt die Bürgschaft, die Garantie oder das Patronat für den anderen. Der Kreditgeber ist damit grundsätzlich einverstanden, solange dadurch die Bonität des Kreditnehmers verbessert und das Kreditrisiko verringert wird. Eine gängige Sachsicherheit ist die Grundschuld wie bei einer Immobilienfinanzierung.
Der Baukredit im sechsstelligen Eurobereich ist zweifach gesichert; zum einen durch die Bonität des Bauherrn, zum anderen durch die Grundschuldeintragung im Grundbuch der Immobilie. Die Sachsicherheit wird als Kreditsicherheit jeweils nur zu einem bestimmten Anteil ihres Wertes besichert. Bei der Grundschuld für eine Immobilie sind es, je nach Kreditinstitut, bis zu achtzig Prozent des Verkehrswertes. Die Bürgschaft als eine Personalsicherheit hingegen wird in voller Höhe, also bis zu hundert Prozent besichert.
Dem Kreditgeber sind diejenigen Kreditsicherheiten am liebsten, auf die er am ehesten und am problemlosesten einen direkten Zugriff hat. Das sind in erster Linie Personalsicherheiten wie die Bürgschaft. Zahl der Kreditnehmer nicht, tritt an seine Stelle der Bürge. Ein Brief ist ausreichend dafür, dass der ab sofort den Schuldendienst übernimmt. Die Art der Sicherheit steht in einem direkten Zusammenhang mit dem Kredit.
Der Autokredit wird mit der Hinterlegung des Fahrzeugscheins Teil II, des früheren Kfz-Briefes besichert. Ohne dieses Dokument kann der Fahrzeughalter das Auto nicht veräußern; er kann es weder verkaufen noch verschenken. Das Kreditinstitut sichert sich damit das Verfügungsrecht an dem Auto, nicht jedoch die Werterhaltung. Bei einem Totalschaden ist das Fahrzeug wertlos. Der Autokredit bleibt davon unberührt, aber der Kreditgeber kann den hinterlegten Kfz-Brief trotzdem nicht zu Geld machen. Zu den bedeutenden Kreditsicherheiten gehören alle Grundschuldrechte sowie die Sicherungsübertragungen an beweglichen Werten, an den Mobilien.
Abgesehen von den allgemeinen Kreditvergaberichtlinien, die nach den Bestimmungen von Basel II unisono für alle Kreditinstitute gelten, hat jedes von ihnen seine eigenen, hausinternen Bewertungskriterien. Sie unterscheiden sich für Kredite an gewerbliche Unternehmen deutlich von denen für Privatpersonen; Sie sind aber auch für jedes einzelne Kreditinstitut recht individuell.
Konsumenten- und Verbraucherkredite zur zweckfreien Verwendung werden nur durch die Bonität des Kreditnehmers besichert. Hier ist der Schufa-Score das Nonplusultra. Der wird auch bei einem Baudarlehen zugrundegelegt, das zusätzlich durch eine Grundschuldeintragung besichert wird. Ergänzend dazu schließt der Bauherr noch eine Restschuld- oder eine Risikolebensversicherung ab. Dadurch wird der Kredit beim vorzeitigen Ableben sofort abgelöst. Der offene Kreditsaldo wird ausgeglichen, und die Immobilie ist schuldenfrei.
Ganz allgemein gilt der Grundsatz, dass die Kreditsicherheit so werthaltig und hoch sein muss, dass Sie dazu ausreicht, um jederzeit den offenen Kreditsaldo auszugleichen. Mit zunehmender Tilgungsdauer kann auch die damit verbundene Kreditsicherheit reduziert werden.