Nicht ignorieren, aber sachlich prüfen
Drohung mit SCHUFA-Eintrag: Was tun?
Eine Drohung ist noch kein Eintrag. Prüfen Sie Forderung, Absender, Fälligkeit, Mahnungen und den Hinweis auf eine mögliche Meldung. Reagieren Sie schriftlich und sichern Sie Belege.
- Mahnung allein reicht nicht automatisch aus
- unberechtigte Forderung nachvollziehbar bestreiten
- gerichtliche Schreiben niemals liegen lassen
Erster Schritt
Ist die Forderung berechtigt?
Ordnen Sie Vertrag, Leistung, Betrag und Fälligkeit zu. Bestreiten Sie eine falsche Forderung schriftlich. Ist sie berechtigt, klären Sie Zahlung oder eine tragfähige Vereinbarung.
Forderung zuerst zuordnen
Welche Fragen sollten Sie sofort klären?
Wer verlangt Geld?
Absender, ursprünglicher Vertragspartner, Inkassodienstleister und Kontaktdaten prüfen.
Wofür wird gezahlt?
Vertrag, Leistung, Rechnungsnummer, Betrag, Fälligkeit und bisherige Zahlungen vergleichen.
Was wurde angekündigt?
Wortlaut, Datum, Mahnverlauf und Hinweis auf eine mögliche Auskunfteimeldung sichern.
Vorsicht bei unbekannten Absendern und geänderten Kontodaten
Prüfen Sie die Forderung über bekannte, offizielle Kontaktwege. Zahlen Sie nicht allein aufgrund einer bedrohlich formulierten Nachricht.
§ 31 BDSG unterscheidet mehrere Fallgruppen
Wann kann eine Forderung für eine Bonitätsauskunft berücksichtigt werden?
Bei der in § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG beschriebenen Mahnkonstellation müssen mehrere Voraussetzungen gemeinsam vorliegen:
- Forderung ist fällig und nicht erfüllt
- mindestens zwei schriftliche Mahnungen nach Fälligkeit
- erste Mahnung liegt mindestens vier Wochen zurück
- vorheriger Hinweis auf eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei
- die Forderung wurde nicht bestritten
Daneben nennt das Gesetz andere Fallgruppen, etwa rechtskräftig festgestellte, titulierte oder ausdrücklich anerkannte Forderungen sowie bestimmte gekündigte Vertragsverhältnisse. Deshalb darf die Mahncheckliste nicht pauschal auf jeden Fall übertragen werden.
Antwort dokumentierbar machen
Wie reagieren Sie auf eine unberechtigte oder unklare Forderung?
Unterlagen sichern
Schreiben, Umschläge, E-Mails, Vertrag, Rechnung, Zahlungsnachweise und Screenshots aufbewahren.
Forderung schriftlich bestreiten
Erklären Sie konkret, ob Sie Vertrag, Leistung, Höhe oder Fälligkeit bestreiten. Versenden Sie die Antwort nachweisbar.
Nachweise und Datenherkunft verlangen
Bitten Sie um Vertragsunterlagen, Forderungsaufstellung und Erklärung, woher Ihre Daten stammen.
Weitere Schreiben kontrollieren
Reagieren Sie insbesondere auf gerichtliche Mahnbescheide fristgerecht und holen Sie bei Bedarf rechtliche Beratung ein.
Bei berechtigter Forderung frühzeitig handeln
Klären Sie eine realistisch tragbare Lösung direkt mit dem Gläubiger oder einer anerkannten Beratungsstelle. Eine Vereinbarung verhindert nicht automatisch jeden bereits zulässigen Datenvorgang, kann aber weitere Kosten und Eskalation begrenzen.
Datenbestand kontrollieren
Was tun, wenn die Information bereits gespeichert ist?
Eigene Auskunft prüfen
Kontrollieren Sie Gläubiger, Betrag, Datum, Status und Herkunft der Information.
Korrektur beantragen
Beanstanden Sie falsche oder nicht mehr aktuelle Daten mit Belegen bei der SCHUFA und beim meldenden Unternehmen.
Eine korrekte, zulässig gespeicherte Information lässt sich nicht allein deshalb entfernen, weil sie nachteilig ist. Bei einem konkreten Streit kann eine Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung oder Rechtsberatung helfen.
Statischen Musterbrief zur Datenkorrektur ansehenKurz beantwortet
Häufige Fragen bei einer Eintragsandrohung
Führt jede Mahnung zu einem SCHUFA-Eintrag?
Nein. Eine Mahnung allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Forderung an eine Auskunftei gemeldet werden darf. § 31 BDSG nennt verschiedene Voraussetzungen und Fallgruppen.
Was bedeutet es, eine Forderung zu bestreiten?
Sie teilen dem Unternehmen nachvollziehbar mit, dass und warum Sie die Forderung ganz oder teilweise nicht anerkennen. Bewahren Sie Zugangsnachweis und Unterlagen auf.
Sollte ich eine unberechtigte Forderung einfach ignorieren?
Nein. Reagieren Sie schriftlich, verlangen Sie eine nachvollziehbare Begründung und sichern Sie Belege. Bei gerichtlichen Schreiben gelten besondere Fristen.
Was mache ich, wenn bereits ein falscher Eintrag vorliegt?
Beanstanden Sie die Information mit Nachweisen bei der SCHUFA und beim meldenden Unternehmen. Kontrollieren Sie anschließend, ob die Daten berichtigt wurden.
Stand 30.07.2026
Quellen
- § 31 BDSG – Forderungen, Scoring und Bonitätsauskünfte ↗
- SCHUFA – Voraussetzungen bei Zahlungsstörungen ↗
- Verbraucherzentrale – Vorgehen bei SCHUFA-Einträgen ↗
Diese allgemeine Darstellung ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Schriftlich reagieren
Unstimmige Daten sachlich beanstanden
Der statische Musterbrief hilft beim Strukturieren einer Prüf- und Korrekturanfrage, ohne persönliche Daten auf dieser Website einzugeben.