Für viele Deutsche ist die fristlose Kündigung eines laufenden Kredits ein schwerer Schlag.
Oftmals kann es sich aber sogar lohnen, bestehende Finanzierungen selbst zu kündigen und eine preiswerte Alternative in Anspruch zu nehmen. Zudem dürfen Banken und Kreditinstitute Ihr Darlehen nur aus einem wichtigen Grund zurückfordern. Deshalb erfahren Sie nachfolgend, wie die Kreditkündigung seitens der Bank und des Kreditnehmers in der Praxis abläuft und welchen rechtlichen Vorschriften sie unterworfen ist.
Als Ratenkredit werden in Deutschland nahezu alle entgeltlichen Darlehensverträge zwischen Banken und Verbrauchern bezeichnet, deren Kreditsumme über 200 Euro liegt und die nicht zur Finanzierung einer Immobilie genutzt werden. In vielen Fällen handelt es sich um einen Kredit mit gebundenem Sollzinssatz, der über die gesamte Laufzeit bestehen bleibt. Diese Verträge können vom Kreditnehmer grundsätzlich jederzeit fristlos gekündigt werden.
Der Bank wird dabei jedoch ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung zugesichert. Entscheidend ist dabei, dass der Kreditgeber bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr maximal ein Prozent des Restsaldos verlangen darf. Läuft das Darlehen hingegen in weniger als zwölf Monaten aus, so darf er lediglich 0,5 Prozent erheben. Nach der Auflösung muss der gesamte Restbetrag inklusive der Entschädigung innerhalb von zwei Wochen beglichen werden.
Bei sämtlichen Dispositions- und Abrufkrediten handelt es sich um sogenannte Kontokorrentkredite. Als solche fallen sie in die Kategorie der Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge ohne festen Rückzahlungszeitpunkt. Aus diesem Grund können diese Darlehen grundsätzlich jederzeit fristlos gekündigt werden. Natürlich gibt es in der Praxis ebenfalls einige Ausnahmeregelungen.
Abweichende Vereinbarungen müssen jedoch immer im Kreditvertrag vereinbart worden sein. Entscheidend ist dabei, dass lediglich eine in beidseitigem Einverständnis beschlossene Kündigungsfrist von einem Monat rechtskräftig ist. Längere Fristen sind laut BGB stets unwirksam.
Für Immobilienkredite gelten in Deutschland besondere Vorschriften. Diese können in der Regel erst mit dem Ende der Zinsbindung oder nach Ablauf von zehn Jahren gekündigt werden. Während nach zehn Jahren eine Kündigungsfrist von sechs Monaten berücksichtigt werden muss, gilt nach Ablauf der Zinsbindung eine Frist von einem Monat. Zusätzlich haben Verbraucher mit einem berechtigten Interesse ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Kündigung eines laufenden Kredits hält in einigen Fällen attraktive Vorteile bereit. Viele Verbraucher kündigen ihr Darlehen, wenn sie die vereinbarten Ratenzahlungen nicht länger aufbringen können und die Finanzierung durch ein Angebot mit niedrigeren monatlichen Kosten umschulden wollen.
Darüber hinaus ist die Auflösung der Finanzierung ebenfalls sinnvoll, wenn die festgelegten Kreditsicherheiten ihren Wert in absehbarer Zeit verlieren werden. Dieser Fall tritt insbesondere dann ein, wenn es sich bei den Sicherheiten um Aktien oder ein Auto handelt. Schließlich kann durch die Kündigung auch eine Kostenersparnis eintreten, wenn die gesetzliche Entschädigung unter den zu erwartenden Zinsen liegt.
Kreditinstituten steht für Ratenkredite mit gebundenem Zinssatz kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Deshalb können sie das Darlehen nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Dazu zählt neben einem erheblichen Zahlungsverzug und einer deutlichen Verschlechterung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse ebenfalls die Gefährdung der Rückzahlung aufgrund eines immensen Wertverlusts der hinterlegten Sicherheiten.
Darüber hinaus kann die Bank die Finanzierung auch beenden, wenn die vereinbarten Kreditsicherheiten nicht vollständig erbracht werden. Zusätzlich stehen dem Kreditgeber außerordentliche Kündigungsrechte bei Teilzahlungsdarlehen zu. Deshalb darf er das laufende Darlehen zurückfordern, wenn ein Verzug von mindestens zwei Teilzahlungen oder fünf bzw. zehn Prozent des Nennbetrags auftritt.
Der rückständige Betrag muss zuvor aber trotz Nichtzahlung innerhalb einer zweiwöchigen Frist ohne weitere Konsequenzen entrichtet werden können. Dabei muss der Kreditgeber spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über eine einvernehmliche Regelung anbieten.
Die einzige Ausnahme von diesen Regelungen besteht bei einem laufenden Dispositionskredit. Da es sich bei dieser Finanzierungsform um einen Kredit ohne feste Laufzeit handelt, darf ihn die Bank jederzeit mit einer angemessenen Frist kündigen.
Der Gesetzgeber schreibt dabei eine Zeitspanne vor, in der dem Bankkunden genügend Zeit für einen Anbieterwechsel oder eine Umschuldung bleibt. In der Regel erachten die Gerichte dabei eine Frist von sechs Wochen als angemessen.
Obwohl nach einer außerordentlichen Kündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden darf, kann die Bank einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Dieser ist gesetzlich auf einen Wert von 2.5 Prozentpunkten über dem Basiszins festgelegt.
Der aktuelle Basiszins ergibt sich aus den Veröffentlichungen der Bundesbank. Weiterhin ist der Verbraucher natürlich verpflichtet, den fälligen Restbetrag vollständig zu begleichen. Schließlich zieht eine außerordentliche Kündigung ebenfalls eine Verschlechterung des SCHUFA-Scores und somit weitreichende Konsequenzen nach sich.
Mit der Kündigung wird die Restschuld sofort fällig. Deshalb muss der erforderliche Betrag entweder aus Eigenmitteln beglichen oder durch eine Umschuldung gesichert werden. Deshalb sollten Kreditnehmer immer frühzeitig das Gespräch mit der Bank suchen, um eine Verlängerung der Laufzeit oder Tilgungsaussetzung zu vereinbaren. Nach der Kündigung ist der Verhandlungsspielraum jedoch stark eingeschränkt.
Aus diesem Grund sollten Verbraucher frühzeitig eine Umschuldung in Betracht ziehen und diese vor der Kündigung des bestehenden Kredits in Anspruch nehmen. Somit lassen sich die monatlichen Ratenzahlungen in der Regel deutlich senken, sodass es nicht länger zu Zahlungsschwierigkeiten kommt. Darüber hinaus wird ebenfalls ein negativer Eintrag bei der SCHUFA vermieden, der einer späteren Aufnahme von Finanzierungen im Weg stehen kann.