Datenbestand nachvollziehen
Welche Daten speichert die SCHUFA?
Die SCHUFA speichert nicht das vollständige finanzielle Leben einer Person. Ihr Datenbestand umfasst insbesondere Identitäts-, Vertrags-, Anfrage- und Zahlungserfahrungen aus festgelegten Quellen.
- Einkommen und Vermögen werden nicht gespeichert
- Speicherfristen unterscheiden sich nach Datenart
- Falsche Daten können berichtigt werden
Kurzantwort
Was steht typischerweise in der Auskunft?
Personen- und Adressdaten, gemeldete Verträge, bestimmte Anfragen, Zahlungserfahrungen sowie Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen. Nicht jede gespeicherte Information wirkt automatisch gleich auf den Score.
Informationen aus verschiedenen Quellen
Welche Datenarten können gespeichert sein?
Identität und Anschriften
Name, Geburtsdatum und gegebenenfalls Geburtsort sowie aktuelle und frühere Anschriften dienen insbesondere der eindeutigen Zuordnung.
Verträge und Anfragen
Dazu können Konten, Kreditkarten, Kredite, Bürgschaften, Leasing- und Ratenzahlungsverträge sowie Anfragen gehören.
Zahlung und öffentliche Register
Erfasst werden können zulässig gemeldete Zahlungsstörungen sowie Informationen aus Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen.
Nicht alle Daten werden für jeden Zweck verwendet. Welche Informationen zu Ihrer Person vorliegen, können Sie mit einer eigenen Auskunft kontrollieren.
Wichtige Abgrenzung
Welche Informationen kennt die SCHUFA nach eigenen Angaben nicht?
Finanzielle Gesamtsituation
- Höhe des Einkommens
- vollständiges Vermögen
- individuelle Lebenshaltungskosten
- Kontostände und tägliche Ausgaben
Persönliche Lebensbereiche
- Familienstand und Konfession
- Nationalität
- politische Einstellungen
- Marketing- und Kaufverhaltensprofile
Kreditgeber prüfen zusätzliche Daten
Dass die SCHUFA Einkommen und Haushaltsausgaben nicht speichert, bedeutet nicht, dass eine Bank darauf verzichtet. Kreditgeber erheben solche Angaben regelmäßig für ihre eigene Kreditwürdigkeitsprüfung.
Nicht jede Information bleibt gleich lange
Typische Speicherfristen im Überblick
Grundsätzlich drei Jahre nach Erledigung.
Grundsätzlich zwölf Monate; reine Dokumentationsinformationen können unter bestimmten Voraussetzungen früher gelöscht werden.
Nach Mitteilung der Beendigung grundsätzlich unmittelbar.
Grundsätzlich drei Jahre taggenau nach Erledigung. Unter den veröffentlichten Voraussetzungen kann eine verkürzte Speicherung von 18 Monaten gelten.
Die Speicherung orientiert sich am jeweiligen öffentlichen Verzeichnis und kann nach dessen Löschung enden.
Frist immer anhand der konkreten Datenart prüfen
Die Übersicht ist keine Berechnung für einen Einzelfall. Maßgeblich sind Datenart, Status, Meldedatum, Erledigung und die jeweils geltenden Speicherregeln.
Eigene Daten prüfen
Wie erkennen und korrigieren Sie Fehler?
Eigene Auskunft beschaffen
Nutzen Sie den SCHUFA-Account oder eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.
Einträge mit Unterlagen vergleichen
Kontrollieren Sie Anschriften, Vertragsdaten, Anfragen, Erledigungsvermerke und Forderungen.
Abweichung dokumentieren
Notieren Sie die betroffene Information und legen Sie geeignete Verträge, Kündigungen oder Zahlungsnachweise bereit.
SCHUFA und meldendes Unternehmen kontaktieren
Fordern Sie nachvollziehbar Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung oder Löschung.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zu gespeicherten Daten
Speichert die SCHUFA mein Einkommen?
Nein. Nach Angaben der SCHUFA werden weder die Höhe des Einkommens noch das Vermögen gespeichert. Kreditgeber können diese Informationen jedoch selbst für ihre Prüfung erheben.
Wie lange bleiben Kreditanfragen gespeichert?
Nach der veröffentlichten Übersicht der SCHUFA werden Kreditanfragen grundsätzlich nach zwölf Monaten gelöscht. Die konkrete Anfrageart und der angezeigte Zweck sollten in der eigenen Auskunft geprüft werden.
Werden erledigte Kredite sofort gelöscht?
Störungsfrei abgewickelte Kredite werden nach Angaben der SCHUFA grundsätzlich drei Jahre nach ihrer Erledigung gelöscht. Andere Vertragsarten können andere Fristen haben.
Kann ich falsche Daten berichtigen lassen?
Ja. Fehlerhafte oder nicht mehr aktuelle Informationen sollten mit Belegen sowohl bei der SCHUFA als auch beim meldenden Unternehmen beanstandet werden.
Stand 30.07.2026
Quellen
Nächster Schritt
Eigene Informationen kontrollieren
Wählen Sie die passende Auskunft und behandeln Sie eine vollständige Datenkopie vertraulich.