Die Bonitätsprüfung gehört zum alltäglichen Geschäft der Finanzwelt. Wer auf Rechnung bezahlen oder Kredit aufnehmen möchte, wird in aller Regel zuvor auf seine Liquidität hin durchleuchtet. Die SCHUFA dient dabei als große Sammelzentrale rundum Informationen zu geleisteten Zahlungen, deren Pünktlichkeit und anderen relevanten Details was das finanzielle Umfeld beeinflussen könnte.
Ein sinnvolles System, dass aber durch Fehler auch Bürgern mit hoher Zuverlässigkeit Schwierigkeiten bereiten kann. Nicht immer sind die hinterlegten Daten korrekt oder es werden getilgte Forderungen schlicht nicht berücksichtigt. Als Folge droht die unberechtigte Abstufung der Bonität, die mit zahlreichen Einschränkungen bei Kreditangeboten und Einkäufen einhergeht.
Ein Ausnahmefall, der nur wenige betrifft? Statistiken zu Folge kommen bei fast jedem vierten Verbraucher fehlerhafte Datensätze zustande.
Nur wenige dieser Einträge werden ohne einer direkten Kontaktaufnahme seitens Verbraucher automatisch erkannt und gelöscht
Unvollständige Informationen über die Abwicklung von Schuldbegleichung oder einfach falsche Einträge sind also keine Seltenheit. Dabei müssen einem Problemfall gar keine massiven Verfehlungen zu Grunde liegen. Es genügt bereits eine Anhäufung von kleineren Fällen, um die individuelle Bewertung eines Einzelnen spürbar zu verschlechtern und Auswirkungen zu erzielen.
WICHTIG: Zu solchen Auswirkungen zählen auch schlechtere Kreditkonditionen und die dadurch erhöhten Kreditzinsen. Jeder Verbraucher der über eine gute Bonität verfügen will, sollte fehlerhafte und veraltete Schufa Einträge löschen lassen.
Die Ursachen für ungenaue oder falsche Einträge sind vielfältig. Häufig ist auch eine zeitliche Differenz zwischen Löschung von Zahlungsverpflichtungen mit verantwortlich. So überschreiten zu spät bearbeitete Kreditforderungen das Datum zur Rückzahlung und werden genau wie bei versäumter Rechnungsbegleichung nicht als erledigt angesehen.
Zudem gibt es schiere Verwechslungen bei den Beträgen, auch Angaben zur Person sind nicht immer aktuell. Jeder Verbraucher hat daher einmal im Jahr das Recht, eine kostenlose Auskunft bei allen Instituten für die Bonitätsauskunft einzufordern.
Zusätzliche Gebühren werden erst ab der zweiten Abfrage fällig. Daher ist eine Prüfung bei bloßem Verdacht auf ein Problem jederzeit empfehlenswert.
TIPP: Einen fehlerhaften negativen Schufa Eintrag zu löschen dauert einige Zeit. Daher ist es Ratsam mindestens einmal im Jahr die kostenlose Selbstauskunft zu nutzen und frühzeitig Probleme zu beseitigen.
Fehlen wichtige Angaben zur Person oder sind Einträge fehlerhaft, kann auf Nachbesserung bestanden werden. Der Gesetzgeber verpflichtet gemäß § 35 Abs. 1 BDSG alle Auskunfteien zu diesem Schritt - entweder durch Löschung der Datensätze oder einer gezielten Korrektur einzelner Abschnitte.
WICHTIG: Eine Auskunftei wie die SCHUFA ist gesetzlich verpflichtet einen fehlerhaften Schufa Eintrag zu löschen oder zu korrigieren.
Boniversum | |
Kosten für die zweite Auskunft: | 19,90 Euro |
Kostenlose Auskunft: | https://www.bonigo.de/Selbstauskunft/... |
Bürgel | |
Kosten für die zweite Auskunft: | 7,80 Euro |
Kostenlose Auskunft: | https://www.buergel.de/de/selbstauskunft |
Deltavista | |
Kosten für die zweite Auskunft: | (entfallen) |
Kostenlose Auskunft: | https://selbstauskunft.deltavista.de/... |
SCHUFA | |
Kosten für die zweite Auskunft: | 24,95 Euro |
Kostenlose Auskunft: | https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3 |
Infoscore | |
Kosten für die zweite Auskunft: | 7,80 Euro |
Kostenlose Auskunft: | https://www.arvato.com/finance/de/... |
Quelle: Eigene Angaben der Auskunfteien - Stand: 27.06.2016
Die Schufa ist nicht in jedem Fall der Hauptverantwortliche, wenn aufgrund ungenauer Daten unangenehme Probleme entstehen. Häufig sitzt der Flaschenhals bereits bei den Unternehmen, die mit dem Verbraucher einen Vertrag abgeschlossen haben.
Von gesetzlicher Seite ist laut § 28a Abs. 3 BDSG vorgesehen, dass spätestens nach Ablauf eines Monats alle Veränderungen hinsichtlich der Zahlungspflicht übermittelt werden müssen. Auf diese Weise soll eine faire und zeitnahe Berücksichtigung von negativen wie positiven Verläufen gewährleistet sein.
Stimmen hier Vorgaben mit den tatsächlichen Angaben bezüglich der Forderungen nicht überein, hilft oft eine direkte Kontaktaufnahme mit dem involvierten Unternehmen weiter.
Ein freundlicher Hinweis mit Bitte auf Übermittlung des aktuellen Vertragsstatus an die verschiedenen Bonitätsinstitute verspricht meist schon Erfolg. Allerdings ist eine eigene Weiterleitung der Berichtigung immer noch als sicherste Methode anzusehen.
Bestätigt eine Firma die Erfüllung aller vertraglichen Bedingungen, kann das direkte Verschicken an die Schufa einen schnellen Erfolg erzielen.
Kommen keine weiteren Probleme hinzu, dürfte der negative Vermerk zukünftig in den Auskünften verschwinden bzw. als erledigt angesehen werden.
Im Falle eines Kredits entfällt ein solcher Abschluss. Laut Schufa ist der Vermerk diesbezüglich unnötig und ergibt sich bereits aus den Informationen über den Vertrag. Natürlich können sich auch hier falsche oder irreführende Details einschleichen.
Regiert die Bonitätsauskunft nicht auf das Anliegen oder verweigert sogar die Beseitigung zweifelhafter Vermerke, hilft die Einschaltung eines Schiedsmannes zur Vermittlung in Streitfragen weiter. Die Schufa unterhält selbst zu diesem Anlass einen Service für Privatkunden.
Der sogenannte Ombudsmann gilt als unparteiischer Vermittler, dessen Anrufung mit keinerlei Kosten verbunden ist. Nach Klärung aller Fakten verkündet er durch einen Schiedsspruch ein Urteil. Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der hinterlegten Angaben in den Datensätzen der Schufa, müssen diese unverzüglich beseitigt oder zumindest angepasst werden.
Er ist autorisiert, Unstimmigkeiten bei Mahnungen und Verträgen mit Unternehmen zu überprüfen. Ebenso bei Reklamationen darf er die Ausbesserung von Einträgen verlangen. Zwar verfügen andere Institute nicht wie die Schufa über einen eigenen Ombudsmann, nennen dafür aber einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ihr Eigen.
Schlägt auch hier das persönliche Ansinnen auf taube Ohren, springt die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde als nächst höhere Instanz ein. Auskunfteien führen das zuständige Personal für derlei Prozeduren in der Regel unter der Kategorie Datenschutz auf.
Mit ein bisschen Geduld und einem gut geschriebenen Brief kann man jeden fehlerhaften Schufa Eintrag löschen. Solche Angelegenheiten können natürlich nicht an einem Tag erledigt werden. Die Korrektur eigener Daten bei den Auskunfteien ist ein langsamer Prozess, doch eine verbesserte Bonität ist den Aufwand hundertfach wert.