Mehr als ein Kästchen im Formular
Was bedeutet die SCHUFA-Klausel heute?
Der historische Begriff „SCHUFA-Klausel“ wird weiterhin verwendet, beschreibt aber nicht jede moderne Datenverarbeitung korrekt. Entscheidend sind Zweck, Transparenz und die konkrete Rechtsgrundlage.
- nicht jede Abfrage beruht auf Einwilligung
- berechtigtes Interesse kann Rechtsgrundlage sein
- Datenschutzinformationen müssen verständlich sein
Kurzantwort
Unterschrift ist nicht die einzige Grundlage
Nach Angaben der SCHUFA bedarf es seit der DSGVO nicht mehr für jede Übermittlung einer klassischen, unterschriebenen Klausel. Unternehmen müssen trotzdem eine zulässige Rechtsgrundlage besitzen und transparent informieren.
Historischer Begriff, heutige Datenschutzregeln
Was wurde früher als SCHUFA-Klausel bezeichnet?
Gemeint war regelmäßig eine Vertragsklausel, mit der Verbraucher einer Anfrage bei der SCHUFA und/oder einer Übermittlung von Vertragsdaten zustimmen sollten. Unter der DSGVO muss heute genauer geprüft werden, auf welcher Rechtsgrundlage ein konkreter Verarbeitungsschritt beruht.
Einwilligung
Eine Einwilligung muss informiert, eindeutig und freiwillig sein. Sie ist nur eine mögliche Rechtsgrundlage und kann für die Zukunft widerrufen werden.
Berechtigtes Interesse
Bei bestimmten Geschäften mit Vorleistung kann eine Bonitätsprüfung nach Interessenabwägung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden.
„Ohne Einwilligung“ bedeutet nicht „ohne Datenschutz“
Auch bei einer anderen Rechtsgrundlage gelten Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz, Betroffenenrechte und die erforderliche Interessenabwägung.
Rechtsgrundlage hängt vom Vorgang ab
Warum kann eine Verarbeitung zulässig sein?
Vorvertragliche Prüfung
Bestimmte Daten können erforderlich sein, um einen vom Betroffenen gewünschten Vertrag oder eine Anfrage zu bearbeiten.
Berechtigtes Interesse
Ein Unternehmen, das Geld, Waren oder Leistungen vorab bereitstellt, kann ein Interesse an der Einschätzung des Ausfallrisikos haben.
Einwilligung
Für einzelne zusätzliche Zwecke kann eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich oder vom Anbieter vorgesehen sein.
Welche Grundlage tatsächlich gilt, muss in den Datenschutzinformationen des jeweiligen Unternehmens nachvollziehbar beschrieben werden. Diese Seite ersetzt keine rechtliche Prüfung eines konkreten Formulars.
Vor dem Absenden lesen
Welche Informationen sollten erkennbar sein?
Wer verarbeitet Daten?
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls beteiligte Empfänger oder Vermittler.
Zu welchem Zweck?
Beispielsweise Identitätsprüfung, Bonitätsprüfung, Vertragsentscheidung oder Meldung einer Vertragsbeziehung.
Auf welcher Grundlage?
Einwilligung, Vertrag, vorvertragliche Maßnahme, berechtigtes Interesse oder eine gesetzliche Pflicht.
Welche Rechte bestehen?
Auskunft, Berichtigung, gegebenenfalls Löschung, Einschränkung, Widerspruch oder Widerruf – abhängig von der Verarbeitung.
Kreditanfrage richtig einordnen
Warum erscheint eine SCHUFA-Erklärung im Kreditantrag?
Kreditgeber und Vermittler können Bonitätsinformationen benötigen, um Kreditmöglichkeiten und Risiken zu prüfen. Dabei sind Anfrage, mögliche Angebotsprüfung und endgültige Kreditentscheidung getrennte Schritte.
Anfrage erfassen
Persönliche und wirtschaftliche Angaben werden für die Bearbeitung aufgenommen.
Möglichkeiten prüfen
Bonitätsinformationen können helfen, verfügbare Kreditwege und Konditionen einzuordnen.
Bank entscheidet
Eine Erklärung oder Abfrage ist keine Kreditzusage. Die Entscheidung trifft der jeweilige Kreditgeber.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur SCHUFA-Klausel
Ist für jede SCHUFA-Abfrage eine unterschriebene Klausel nötig?
Nein. Nach Angaben der SCHUFA ist seit Geltung der DSGVO nicht für jede Datenübermittlung eine konkrete Einwilligung durch eine klassische SCHUFA-Klausel erforderlich. Eine Verarbeitung kann beispielsweise auf einem berechtigten Interesse beruhen.
Darf jedes Unternehmen meine SCHUFA abfragen?
Nein. Das Unternehmen benötigt eine zulässige Rechtsgrundlage und muss die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine reine Neugierabfrage ist nicht zulässig.
Was sollte vor einer Bonitätsprüfung erkennbar sein?
Verantwortlicher, Zweck, betroffene Datenverarbeitung, Empfänger oder Kategorien, Rechtsgrundlage und Datenschutzinformationen sollten nachvollziehbar mitgeteilt werden.
Kann ich eine Einwilligung widerrufen?
Eine tatsächlich auf Einwilligung gestützte Verarbeitung kann grundsätzlich für die Zukunft widerrufen werden. Beruht die Verarbeitung auf einer anderen Rechtsgrundlage, beendet ein Widerruf nicht automatisch jede Verarbeitung.
Stand 30.07.2026
Quellen
Daten nachvollziehen
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