Mehr als ein Kästchen im Formular

Was bedeutet die SCHUFA-Klausel heute?

Der historische Begriff „SCHUFA-Klausel“ wird weiterhin verwendet, beschreibt aber nicht jede moderne Datenverarbeitung korrekt. Entscheidend sind Zweck, Transparenz und die konkrete Rechtsgrundlage.

  • nicht jede Abfrage beruht auf Einwilligung
  • berechtigtes Interesse kann Rechtsgrundlage sein
  • Datenschutzinformationen müssen verständlich sein

Kurzantwort

Unterschrift ist nicht die einzige Grundlage

Nach Angaben der SCHUFA bedarf es seit der DSGVO nicht mehr für jede Übermittlung einer klassischen, unterschriebenen Klausel. Unternehmen müssen trotzdem eine zulässige Rechtsgrundlage besitzen und transparent informieren.

Herausgegeben von der Redaktion Kredittrotzschufa24.de geprüft am

Historischer Begriff, heutige Datenschutzregeln

Was wurde früher als SCHUFA-Klausel bezeichnet?

Gemeint war regelmäßig eine Vertragsklausel, mit der Verbraucher einer Anfrage bei der SCHUFA und/oder einer Übermittlung von Vertragsdaten zustimmen sollten. Unter der DSGVO muss heute genauer geprüft werden, auf welcher Rechtsgrundlage ein konkreter Verarbeitungsschritt beruht.

Einwilligung

Eine Einwilligung muss informiert, eindeutig und freiwillig sein. Sie ist nur eine mögliche Rechtsgrundlage und kann für die Zukunft widerrufen werden.

Berechtigtes Interesse

Bei bestimmten Geschäften mit Vorleistung kann eine Bonitätsprüfung nach Interessenabwägung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden.

„Ohne Einwilligung“ bedeutet nicht „ohne Datenschutz“

Auch bei einer anderen Rechtsgrundlage gelten Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz, Betroffenenrechte und die erforderliche Interessenabwägung.

Rechtsgrundlage hängt vom Vorgang ab

Warum kann eine Verarbeitung zulässig sein?

Vorvertragliche Prüfung

Bestimmte Daten können erforderlich sein, um einen vom Betroffenen gewünschten Vertrag oder eine Anfrage zu bearbeiten.

Berechtigtes Interesse

Ein Unternehmen, das Geld, Waren oder Leistungen vorab bereitstellt, kann ein Interesse an der Einschätzung des Ausfallrisikos haben.

Einwilligung

Für einzelne zusätzliche Zwecke kann eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich oder vom Anbieter vorgesehen sein.

Welche Grundlage tatsächlich gilt, muss in den Datenschutzinformationen des jeweiligen Unternehmens nachvollziehbar beschrieben werden. Diese Seite ersetzt keine rechtliche Prüfung eines konkreten Formulars.

Vor dem Absenden lesen

Welche Informationen sollten erkennbar sein?

Wer verarbeitet Daten?

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls beteiligte Empfänger oder Vermittler.

Zu welchem Zweck?

Beispielsweise Identitätsprüfung, Bonitätsprüfung, Vertragsentscheidung oder Meldung einer Vertragsbeziehung.

Auf welcher Grundlage?

Einwilligung, Vertrag, vorvertragliche Maßnahme, berechtigtes Interesse oder eine gesetzliche Pflicht.

Welche Rechte bestehen?

Auskunft, Berichtigung, gegebenenfalls Löschung, Einschränkung, Widerspruch oder Widerruf – abhängig von der Verarbeitung.

Kreditanfrage richtig einordnen

Warum erscheint eine SCHUFA-Erklärung im Kreditantrag?

Kreditgeber und Vermittler können Bonitätsinformationen benötigen, um Kreditmöglichkeiten und Risiken zu prüfen. Dabei sind Anfrage, mögliche Angebotsprüfung und endgültige Kreditentscheidung getrennte Schritte.

1

Anfrage erfassen

Persönliche und wirtschaftliche Angaben werden für die Bearbeitung aufgenommen.

2

Möglichkeiten prüfen

Bonitätsinformationen können helfen, verfügbare Kreditwege und Konditionen einzuordnen.

3

Bank entscheidet

Eine Erklärung oder Abfrage ist keine Kreditzusage. Die Entscheidung trifft der jeweilige Kreditgeber.

Eigene SCHUFA-Daten kontrollieren

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur SCHUFA-Klausel

Ist für jede SCHUFA-Abfrage eine unterschriebene Klausel nötig?

Nein. Nach Angaben der SCHUFA ist seit Geltung der DSGVO nicht für jede Datenübermittlung eine konkrete Einwilligung durch eine klassische SCHUFA-Klausel erforderlich. Eine Verarbeitung kann beispielsweise auf einem berechtigten Interesse beruhen.

Darf jedes Unternehmen meine SCHUFA abfragen?

Nein. Das Unternehmen benötigt eine zulässige Rechtsgrundlage und muss die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine reine Neugierabfrage ist nicht zulässig.

Was sollte vor einer Bonitätsprüfung erkennbar sein?

Verantwortlicher, Zweck, betroffene Datenverarbeitung, Empfänger oder Kategorien, Rechtsgrundlage und Datenschutzinformationen sollten nachvollziehbar mitgeteilt werden.

Kann ich eine Einwilligung widerrufen?

Eine tatsächlich auf Einwilligung gestützte Verarbeitung kann grundsätzlich für die Zukunft widerrufen werden. Beruht die Verarbeitung auf einer anderen Rechtsgrundlage, beendet ein Widerruf nicht automatisch jede Verarbeitung.

Stand 30.07.2026

Quellen

Daten nachvollziehen

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