Schufa-Klausel

Als Klausel wird ganz allgemein ein Text- oder Vertragsbestandteil bezeichnet, mit dem in Verträgen ganz bestimmte Regelungen beabsichtigt sind. Eine ganz typische ist die „Salvatorische Klausel“. Sie passt sowohl vom Sinn als auch vom Inhalt her zu jedem Vertrag. Eine vergleichbare Klausel ist die Schufa-Klausel. Sie ist Bestandteil eines jeden Vertrages, mit dem der Bürger eine finanzielle Verbindlichkeit eingeht, für deren Zustandekommen sein Vertragspartner vorher die Schufa-Datenbank einsehen möchte.

Was ist eine Schufa-Klausel undwelchem Zweck dient Sie?

Die Schufa-Klausel ist eine schriftliche Zustimmung des Bürgers dazu, die in der Schufa-Datenbank zu seiner Person gespeicherten Daten einsehen zu können. Umgangssprachlich sind diese personenbezogenen Daten „seine persönliche Schufa“. Sämtliche Eintragungen werden mathematisch zu einem Score, dem Schufa-Score zusammengefasst. Der wird in Prozentpunkten ausgedrückt und ist für Vertragspartner wie Kreditinstitute, Leasinggesellschaften sowie andere Unternehmen als Schufa-Geschäftspartner eine entscheidende Grundlage für deren Bonitätsbewertung des Bürgers als ihren Vertragspartner. Die Güte der Bonität ist mitentscheidend dafür, wie hoch oder gering ein Risiko bewertet wird, dass der Vertrag mit seiner dazugehörigen Zahlungsverpflichtung eingehalten wird – oder eher nicht -.

Warum verlangen Banken und andereUnternehmen die Unterschrift bei der Schufa-Klausel?

Die Einsicht in die Schufa-Datenbank ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Betroffenen möglich und erlaubt. In dieser Hinsicht ist der Datenschutz in Deutschland streng und genau. Ohne dieses OK kann kein Unternehmen die Schufa von Bürgern einsehen. Als Schufa-Geschäftspartner haben Sie sich untereinander dazu verpflichtet, sämtliche Verträge mit ihren Kunden in die Schufa eintragen zu lassen. Das beinhaltet und setzt voraus, dass Sie nur solche Verträge abschließen, bei denen Sie den Schufa-Score geprüft und in ihre Bonitätsbewertung einbezogen haben.

Dazu müssen Sie die Schufa einsehen. Eins bedingt das andere, eins schließt sich dem anderen an. Mit Ausnahme einiger deutscher sowie ausländischer Onlinebanken sind alle anderen Banken und Sparkassen ein Schufa-Geschäftspartner. Die Schufa-Klausel wird deswegen so genannt, weil die Schufa die nahezu ausschließliche Wirtschaftsauskunftei ist, bei der Unternehmen die Informationen zu Privatpersonen erfassen und speichern lassen.

Worauf müssen wir bei derSchufa-Klausel achten?

Der Betroffene muss wissen, was sich daraus ergibt, dass er sein OK zur Einsicht in seine Schufa gibt, indem er die Schufa-Klausel unterschreibt. Die Schufa wird nicht nur eingesehen, sondern der anschließend abgeschlossene Vertrag wird automatisch als Information in die Schufa eingetragen. Der Vertragspartner wird in dieser betreffenden Angelegenheit vom Bankgeheimnis befreit, und die Schufa gleichzeitig dazu ermächtigt, die gespeicherten Daten an ihre Geschäftspartner weiterzugeben, um denen eine Beurteilung der Bonität der Person zu ermöglichen. Auch Anfragen von Schufa-Geschäftspartnern wir Kreditinstituten können vorübergehend in die Schufa eingetragen werden. Es macht einen deutlichen Unterschied, ob die Schufa mit dem Stichwort „Kondition“ oder „Kredit“ eingesehen wird. Solche Anfragevorgänge sind automatiSiert, ebenso wie die Antworten. Diese Einzelheiten sind allesamt in der Schufa-Klausel aufgeführt. Sie ist ein längerer und juristisch ausformulierter Text, der in den meisten Fällen nicht im Detail gelesen wird, und der ohne nähere Erläuterung oftmals auch schwer verständlich ist.

Was pasSiert, wenn ich dieSchufa-Klausel nicht unterschreibe?

Diese Frage ist einfach und kurz beantwortet: Ohne Schufa-Klausel kein Vertrag. Der Antragsteller beim Kreditinstitut, oder der Kunde beim Mobilfunkhändler am Ort weiß, dass ohne ein Unterschreiben der Schufa-Klausel das Gespräch beendet ist. Die Zustimmung zur Schufa-Klausel kann durchaus verweigert werden; niemand zwingt den Kunden dazu, Sie zu unterzeichnen. Umgekehrt ist kein Vertragspartner zum Vertragsabschluss gezwungen. In der Alltagspraxis wird daraus ein Junktim: Vertrag nur mit Schufa-Klausel. Insofern bleibt dem Betroffenen in vielen Fällen keine andere Wahl, wenn er einen Vertrag mit finanzieller Verbindlichkeit in die Zukunft hinein abschließen möchte.

Bei Prepaid-Verträgen ist die Situation ganz anders. Hier geht der Vertragspartner kein finanzielles Risiko ein; er verkauft Ware gegen Geld. Ein Unterzeichnen der Schufa-Klausel ist nicht notwendig, weil die Schufa-Datenbank nicht eingesehen, und weil der Prepaid-Vertrag dort auch nicht eingetragen wird. Es handelt sich um einen reinen Kaufvertrag. Der ist sofort erledigt; ganz im Gegensatz zum mehrjährigen Kredit, oder zum zweijährigen Mobilfunkvertrag.