Bei der Schufa haben wir zwei Arten von Einträgen, die einen haben eine positive und die anderen eine negative Auswirkung auf unsere Bonität. Bei der Schufa wird ein Eintrag unter anderen auch als ein Merkmal bezeichnet.Die Merkmale also die Einträge werden von Vertragspartnern wie zum Beispiel: Banken, Kreditkartenunternehmen, Telekommunikationsunternehmen und vielen anderen an die Schufa übermittelt.
Eine Übermittlung der Daten durch Vertragspartner an die Schufa, findet nur unter der Einwilligung der betroffenen Personen statt die, die Schufa-Klausel beim Vertragsabschluss unterschrieben haben und einer Übertragung der Daten beim Vertragsabschluss zustimmten. Zudem ermittelt die Schufa Daten aus öffentlichen Quellen. Eine öffentliche Quellen wäre zum Beispiel das Schuldnerverzeichnis oder ein Amtsgericht.
Die Schufa speichert unseren Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, die aktuelle und frühere Anschriften sowie vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen. Bei den gespeicherten Daten finden wir auch, Informationen über nichtvertragsgemäßes Verhalten (Zahlungsverzug) sowie gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen (gerichtlicher Mahnbescheid).
Kontaktdaten
Informationen über bestehende Verträge und Geschäfte
Nichtvertragsgemäßes Verhalten
Jegliche Missbrauch von Konten und oder Kreditkarten nach einen erteilten Nutzungsverbot
Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen (Schuldnerverzeichnis),amtlichen Bekanntmachungen (Amtsgerichte)
Anfragen der Vertragspartner
Die Schufa speichert keinen Daten über die Höhe des Einkommens und der Höhe der Kontostände
Wie wir bereits wissen gibt es bei der Schufa zwei wichtigsten Arten eines Eintrags. Zunächst haben wir die Positivmerkmale, hier zu gehört zum Beispiel, Eröffnung eines Girokontos oder ein Vertragsabschluss.
Auf der anderen Seite stehen die Negativmerkmale, die bei der Schufa eingetragen werden. Ein Negativmerkmal der einen Schufa-Eintrag zufolge hat, wäre zum Beispiel ein nichtvertragsgemäßes Verhalten (nicht beglichene Zahlungsaufforderung).
Ein Negativmerkmal hat einen Einfluss auf unsere Bonität, das kann dazuführen dass uns die Bank einen deutlich höheren Zinssatz anbietet, weil das Kreditausfallrisiko deutlich höher liegt oder uns einen Kredit verweigert, weil das Kreditausfallrisiko zu groß ist. Genau so Sieht es bei allen Anderen Vertragspartnern der Schufa die sich bei der Wirtschaftsauskunftei über die Bonität eines Kunden informieren.
Wichtig ist das die Schufa selbst, keinen Einfluss auf die Entscheidung eines Vertragspartners ausübt. Die Entscheidung trifft immer der Vertragspartner und die gelieferten Daten aus der Schufa-Auskunft dienen nur als eine Stütze.
Bei den Negativmerkmalen unterscheiden wir noch, zwischen einen harten und weichen Negativmerkmalen. Ein weicher wäre, eine nicht beglichene Zahlungsaufforderung und ein harter , die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Bei der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine weitere Kreditaufnahme nicht mehr möglich, mit der Eidesstattlichen Versicherung erklären wir uns als nicht Zahlungsfähig.