Kreditausfallrisiko - Definition & Erklärung

Kreditausfallrisiko

Das Kreditausfallrisiko ist ein latentes finanzielles Risiko des Kreditgebers, das als Kredit oder Darlehen verliehene Geld nur teilweise, nicht termingerecht bis hin zu gar nicht zurückgezahlt zu bekommen.

Das Risiko eines möglichen Kreditausfalls beginnt mit der Überweisung der Kreditsumme an den Kreditnehmer. Ab jetzt ist der Kreditgeber ein Gläubiger. Über die Kreditvergabe ist ein Vertrag abgeschlossen worden. Der Kreditgeber hat seinen wesentlichen Teil des Vertrages erfüllt, indem er dem Kreditnehmer den zugesagten Kredit trotz Schufa ausgezahlt hat. Jetzt ist der Schuldner am Zuge, über mehrere Jahre hinweg den Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen. Die Rückzahlungssumme setzt sich aus dem Kredit sowie aus den vereinbarten Kreditzinsen zusammen.

Sie sind für das Kreditinstitut der Gewinn an dem Kreditgeschäft. Werden die Zinsen nicht oder nur teilweise bezahlt, dann schmälert das den Verdienst. Wenn hingegen die geliehene Kreditsumme nur zum Teil oder gar nicht zurückgezahlt, also getilgt wird, dann ist das als Kreditausfall ein Minusgeschäft für die Bank oder Sparkasse. Sie bekommt weniger Geld zurückbezahlt, als Sie verliehen hat. Um ein solches Kreditausfallrisiko zu minimieren bis hin auszuklammern, haben die Kreditinstitute innerhalb ihrer eigenen Kreditvergaberichtlinien drei wesentlichen Mechanismen.

Das sind die

  • Bonitätsprüfung
  • Kreditbesicherung
  • Kreditversicherung

Bonität zur gesicherten Kreditrückzahlung

Als Bonität wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers bezeichnet, aus seinem laufenden Einkommen heraus den Kredit vertragsgemäß zurückzahlen zu können. Eine Grundlage zur Bonitätsbewertung ist der Schufa-Score. Er ist die rechnerische Zusammenfassung aller positiven und negativen Eintragungen über diejenigen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Schufa-Datenbank als Information eingetragen sind. Der Score wird in Prozentpunkten ausgedrückt und ist umso besser, je näher er an hundert Prozent heranreicht. Ebenso wichtig ist das vertraglich gesicherte monatliche Arbeitseinkommen.

Einnahmen und Ausgaben werden gegenübergestellt, um zu ermitteln, wie hoch die „freie Spitze“, also das die Ausgaben übersteigende, nicht gebundene Einkommen ist. Anhand von allgemeinen Erfahrungswerten sowie der individuellen Situation des Kreditsuchenden wird seine Bonität bewertet. In den Rechenprogrammen der Kreditinstitute werden vielfältige Faktoren berücksichtigt, die der Kundenberater nicht immer im Einzelnen nachvollziehen kann. Ihm wird als Ergebnis der Bonitätsprüfung die Kreditwürdigkeit des Antragstellers angezeigt, und zwar für einen bonitätsabhängigen Kredit zusammen mit dem sich daraus errechneten Effektivzinssatz.

Kreditbesicherung durch Grundbucheintragung

Ein langfristiger und hoher, sechsstelliger Kredit wie ein Baudarlehen, wird durch eine Grundbucheintragung besichert. Die Bonität des Bauherrn ist ausreichend gut. Im Laufe von mehreren Jahrzehnten können jedoch Situationen eintreten, in denen das Baudarlehen, wie es heißt, dauerhaft nicht mehr bedient werden kann. Der Darlehensanspruch bleibt bestehen, wenngleich der Darlehensnehmer den Vertrag nicht erfüllt. Dazu können sowohl private als auch wirtschaftliche Gründe führen.

Das latente Kreditausfallrisiko wird jetzt aktuell. Der Darlehensgeber unternimmt alles, um den aktuellen Darlehenssaldo ausgeglichen zu bekommen. Dazu hat er aufgrund der Darlehensbesicherung die Möglichkeit zur Zwangsversteigerung der Immobilie. Aus dem Versteigerungserlös wird zunächst das erstrangig besicherte Baudarlehen „bedient“. Um das ausgezahlte Darlehen zu einem möglichst ungekürzten aktuellen Saldo zurückgezahlt zu bekommen, wird der Verkehrswert der Immobilie nicht ganz, sondern nur anteilig beliehen.

Üblich ist ein Baudarlehen in Höhe von sechzig bis siebzig Prozent des Immobilienwertes. Eine Zwangsversteigerung als die ungünstigste Möglichkeit bringt erfahrungsgemäß einen deutlich niedrigeren Erlös als ein freier Immobilienverkauf. Mit der Grundbucheintragung als Darlehensbesicherung ist das Kreditausfallrisiko weitgehend neutralisiert.

Risikolebensversicherung für den Bauherrn

Bei einem krankheitsbedingten Ableben oder beim plötzlichen Unfalltod des Bauherrn als dem Hauptverdiener wird das Kreditausfallrisiko von einem auf den anderen Tag brandaktuell. Abgesehen von einem Suizid des Kreditnehmers hat niemand diese Situation verschuldet oder verursacht. Im Interesse beider Seiten, also von Darlehensgeber und Darlehensnehmer, wird zeitgleich mit dem Vertrag über das Baudarlehen eine damit korrespondierende Risikolebensversicherung abgeschlossen und an das Kreditinstitut abgetreten. Stirbt der Darlehensnehmer als Versicherter, dann wird die Lebensversicherungssumme fällig. Der offene Darlehenssaldo wird ausgeglichen, und die zur Darlehensbesicherung eingetragene Grundschuld gelöscht. Die Immobilie ist sofort schuldenfrei, sodass die Erben frei darüber verfügen können.

Ein Kreditausfallrisiko lässt sich nicht hundertprozentig vermeiden, jedoch zu annähernd hundert Prozent absichern. Jeder Kreditgeber ist darauf bedacht, den vergebenen Kredit, sprich das verliehene Geld, so gut wie möglich gegen einen Zahlungsausfall abzusichern. Die dem Kreditnehmer dadurch entstehenden Kosten verteuern insofern den Kredit mit seiner Kreditsumme und den Kreditzinsen.