Restschuldversicherung bei einem Immobilienkredit

Ist eine Restschuldversicherung bei einem Immobilienkredit sinnvoll oder nicht. Habe ich andere Möglichkeiten mich abzusichern?

Den Kredit gegen unverschuldete Risiken absichern

Wohl jedes kleine Kind träumt davon, später mal ein eigenes Haus zu besitzen. Die wenigsten dürften aber so reich werden, dass sie die Immobilie direkt bar bezahlen können. Vielmehr ist die Finanzierung über einen Kredit die Regel. Bis das Haus also tatsächlich vollständig abbezahlt ist, vergehen oft zahlreiche Jahre. Was aber passiert, wenn sich in dieser Zeit die finanziellen Voraussetzungen ändern?

Im schlimmsten Fall muss dann das liebgewonnene Haus an die Bank abgetreten werden, um die noch offenen Kreditschulden zu tilgen. Eine solche finanzielle Zwangslage passiert oftmals vollkommen unverschuldet, beispielsweise durch den Tod eines Hauptverdieners oder eine langfristige Arbeitslosigkeit. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, sich bei einem lange laufenden Kredit gegen solche unverschuldeten und unerwarteten Risiken abzusichern.

Die Finanzbranche hat dazu eine ganze Reihe an Produkten auf den Markt gebracht. Eine der populärsten ist dabei die Restschuldversicherung. Diese kann grundsätzlich für jeden Kredit abgeschlossen werden, ist aber insbesondere bei langlaufenden Immobilienfinanzierungen sinnvoll.

Was ist eine Restschuldversicherung?

Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine Versicherung, die im Bedarfsfall die restlichen Raten eines Kredits übernimmt. Der Kreditnehmer zahlt also monatlich neben seiner Rate an die Bank noch einen Betrag zur Finanzierung der Versicherung. Dadurch wird der Kredit insgesamt natürlich erst einmal teurer. Im Gegenzug springt die Versicherung dann aber ein, wenn bestimmte - im Vorfeld festgelegte - Ereignisse dazu führen, dass der Kredit nicht eigenständig abbezahlt werden kann.

Eine Restschuldversicherung kann so dazu führen, dass eine Bank eher bereit ist einen Kredit zu vergeben, weil das Risiko eines Kreditausfalls sinkt.

Der Begriff Restschuldversicherung ist allerdings nicht gesetzlich geschützt und dementsprechend auch nicht allgemein definiert. Es ist daher sinnvoll, vor dem Abschluss einer solchen Versicherung zunächst verschiedene Angebote einzuholen und diese miteinander zu vergleichen. Oftmals lässt sich auf diese Weise ein Produkt finden, dass die eigenen Risiken deutlich besser abdeckt und zudem noch niedrigere Raten mit sich bringt.

Wie kann es zu einem Kreditausfall kommen?

Die Baufinanzierung ähnelt immer in gewisser Weise einer Wette auf die Zukunft. Denn bei der Kalkulation kann lediglich die aktuelle Einnahmesituation als Grundlage dienen. Diese kann in der Zukunft aber starken Schwankungen unterliegen.

So steigen im Normalfall die Gehälter im Laufe eines Lebens an - beispielsweise durch Beförderungen oder die allgemeine Lohnentwicklung. Dies ist aber keineswegs zwingend: Eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit kann schon für eine ganz andere finanzielle Situation sorgen. Arbeitslosigkeit ist aber nicht das einzige Risiko.

Auch der Tod eines Familienmitglieds, eine plötzlich auftretende Arbeitsunfähigkeit oder eine Scheidung können die finanzielle Situation so verschlechtern, dass ein Immobilienkredit nicht mehr bedient werden kann.

Es kann daher sinnvoll sein, sich direkt beim Abschluss der Immobilienfinanzierung gegen solche Risiken abzusichern.

Wann ist eine Restschuldversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Eine Restschuldversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn die Rückzahlung vor allem am Gehalt von nur einer Person hängt. Wenn also beispielsweise der Ehemann gut verdient und die Frau sich um die Kinder kümmert - oder auch umgekehrt.

Selbiges gilt, wenn große Gehaltsunterschiede innerhalb der Familie vorliegen. In beiden Fällen kann es zudem sinnvoll sein, eine Restschuldversicherung abzuschließen, die beide Ehepartner mit einschließt - insbesondere wenn auch noch Kinder zu versorgen sind. Denn auf Alleinerziehende kommen immer Kosten zu, die für eine neue finanzielle Situation sorgen können.

Außerdem kann eine Restschutzversicherung einen guten Schutz bieten, wenn die finanzielle Situation bei Abschluss des Kreditvertrags gut ist - die fälligen Versicherungszahlungen also kein Problem sind - aber noch keine großen Rücklagen als Puffer vorhanden sind. In jedem Fall sollte der Abschluss einer Restschuldversicherung individuell geprüft werden.

Welche Varianten der Restschuldversicherung gibt es?

Da es keine feststehende Definition gibt, ist die konkrete Ausgestaltung der Versicherung Sache der Vertragsteilnehmer. Grundsätzlich unterscheiden sich die einzelnen Angebote durch die Art des Risikos, das abgesichert werden soll.

In der Regel handelt es sich dabei om den Todesfall eines Kreditnehmers. Stirbt also beispielsweise der gut verdienende Ehemann, kommt der Versicherungsschutz zum Tragen und entlastet die Hinterbliebenen. Grundsätzlich lassen sich aber auch andere Risiken absichern - beispielsweise eine lange Arbeitslosigkeit oder ähnliches.

Grundsätzlich ist dabei aber natürlich zu beachten: Je mehr Risiken abgesichert werden sollen, desto teurer werden auch die Beitragszahlungen für die Versicherung. Zudem können einige Risiken auch über andere Versicherungen abgedeckt sein. So haben viele Arbeitnehmer und Freiberufler bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

In diesem Fall ist es dann in der Regel nicht notwendig, dieses Risiko noch zusätzlich über eine Restschuldversicherung abzusichern. Vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung sollte daher geprüft werden, welche Risiken abgesichert werden sollen und welche bereits anderweitig abgesichert sind.

Achtung: Ausschlussklauseln beachten!

Jede Restschuldversicherung ist in der Regel mit verschiedenen Ausschlussklauseln versehen.

So beginnt der Versicherungsschutz normalerweise erst nach Ablauf einer gewissen Wartezeit. Kreditnehmer, die bereits innerhalb dieser Zeit ihre Raten nicht mehr zahlen können, können nicht auf den Schutz der Versicherung zählen.

Aber auch danach kann es noch Situationen geben, in denen die Versicherung die Auszahlung des Geldes verweigert. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine selbst eingereichten Kündigung entsteht. Aber auch Todesfälle, die auf eine Krankheit zurückzuführen sind, die in den zwölf Monaten vor Vertragsabschluss behandelt wurde, fallen oftmals unter die Ausschlussklauseln. Die Versicherungen sind dabei grundsätzlich frei in der Festlegung der Ausschlussklauseln.

Für den Kreditnehmer bedeutet dies: Vor dem Abschluss einer Versicherung unbedingt die verschiedenen Klauseln durchlesen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der gewünschte Versicherungsschutz auch tatsächlich erreicht wird. Andernfalls kann es passieren, dass fleißig Beiträge gezahlt werden, im Ernstfall aber die Auszahlung nicht gestattet wird.

Auch Immobilienkredite trotz Schufa sind möglich

Banken haben logischerweise ein Interesse daran, dass ein gewährter Kredit auch zurückgezahlt wird. Sie arbeiten daher mit der Schufa zusammen und versuchen auf diese Weise herauszufinden, ob der potentielle Kreditnehmer in der Vergangenheit allen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Ein negativer Schufa-Eintrag kann daher zu Problemen bei einer geplanten Immobilienfinanzierung führen. Unmöglich ist es aber keinesfalls, einen Baukredit trotz Schufa zu bekommen.

Bereits vor der Antragsstellung sollte daher eine Schufa-Übersicht angefordert werden, um zu schauen, ob dort ungerechtfertigte oder bereits verjährte Einträge enthalten sind. Im Gespräch mit der Bank sollten Fragen zu konkreten Eintragungen dann offen beantwortet werden. Oftmals gibt es gute Gründe, warum eine Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht direkt bedient wurde.

Verfügt der Kreditnehmer zudem aktuell über ein hohes und sicheres Einkommen und ist bereit, zusätzlich eine Restschuldversicherung abzuschließen, senkt dies für die Bank die Gefahr eines erneuten Kreditausfalls erheblich. In diesem Fall kann dann auch ein Baukredit trotz Schufa möglich sein.

Restschuldversicherung oder Risikolebensversicherung?

Zur Absicherung eines lang laufenden Immobilienkredits kann auch eine Risikolebensversicherung genutzt werden. Dabei zahlt der Kreditnehmer regelmäßig eine Prämie. Im Todesfall wird dann eine zuvor festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Diese können das Geld dann verwenden, um den Kredit abzubezahlen.

Allerdings gibt es einige Unterschiede zwischen den beiden Versicherungsarten:

Abgesicherte Risiken

Die Risikolebensversicherung deckt nur Todesfälle ab. Eine Restschuldversicherung kann aber auch andere Risiken mit absichern.

Prämiengestaltung durch die Risikoentwicklung

Die Risikoentwicklung unterscheidet sich. Bei einer Restschuldversicherung wird das Risiko für den Versicherer mit jedem Monat kleiner, weil die Kreditsumme durch die Tilgung ja sinkt. Bei der Risikolebensversicherung steigt das Risiko hingegen durch das zunehmende Alter des Versicherten mit jedem Monat. Dies spiegelt sich auch in der Prämiengestaltung wider.

Gesundheitsprüfung

Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung ist zwingend eine Gesundheitsprüfung vorgeschrieben. Die Regelungen bei Restschuldversicherungen sind hingegen deutlich weniger streng.

Auszahlungsbetrag

Der Auszahlungsbetrag ist bei Risikolebensversicherungen fix. Liegt der Betrag höher als der noch zu zahlende Kredit, können die Hinterbliebenen den Rest zur Deckung weiterer Kosten nutzen. Bei der Restschuldversicherung werden hingegen maximal die Kosten für den noch abzuzahlenden Kredit ausgezahlt. Dafür ist die Risikolebensversicherung allerdings in der Regel auch teurer als die Restschuldversicherung.

Welche Variante besser geeignet ist, um einen Baukredit abzusichern, hängt vom Einzelfall ab und muss individuell geprüft werden.

Vorsicht vor einer Überversicherung!

Bei Versicherungen gilt wie so oft im Leben: Die Dosis macht das Gift. Wer unterversichert ist, riskiert im Zweifelsfall in die Privatinsolvenz zu müssen. Aber auch eine Überversicherung kann bares Geld kosten und langfristig zur Belastung werden. Gerade bei der Absicherung eines Baukredits sollte daher geschaut werden, welcher Versicherungsschutz bereits besteht und ob es da gewisse Überschneidungen gibt.

Experten raten beispielsweise grundsätzlich davon ab, eine Risikolebensversicherung und eine Restschuldversicherung abzuschließen. Außerdem kann es vorkommen, dass durch die Restschuldversicherung Risiken abgedeckt werden, die schon durch andere abgeschlossenen Versicherungsverträge abgesichert sind. Es empfiehlt sich daher, stets einen Überblick über die eigenen Versicherungen und deren Leistungen zu besitzen.